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Thema: Frage zum Kündigungsschutz

  1. #1
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    Standard Frage zum Kündigungsschutz

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    Wir haben gestern über einen Arbeitsrechtsfall aus dem Bekanntenkreis diskutiert. Es geht um eine Arbeitnehmerin, die seit über 10 Jahren in einem Betrieb mit nur 5 Mitarbeitern beschäftigt ist. Die ganzen Jahre über gab es keine Probleme. Vor einigen Monaten wurde dann ein neuer Geschäftsführer eingestellt, der mit keinem der Mitarbeiter so richtig klar kommt. Am liebsten würde er wohl die ganze Crew austauschen, hat sich nun aber entschieden, zunächst diese eine Angestellte zu entlassen. Ihr wird persönliches Fehlverhalten vorgeworfen.

    Ich habe gestern abend ein wenig recherchiert und bisher nur einen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gefunden. Dieses greift aber nur bei einer Betriebsgröße ab 10 Mitarbeitern. Aber ist es wirklich so einfach, einen langjährigen Mitarbeiter ohne richtige Begründung und ohne vorherige Abmahnung zu entlassen? Ich kann mir das irgendwie nicht so richtig vorstellen!

    Hat vielleicht jemand Ahnung vom Arbeitsrecht und kann mir etwas dazu sagen?
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

  2. #2
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    Du hast doch sicher schon mal gehört: 3 Anwälte, 5 Meinungen

    Von daher werden die Meinungen hier im Board mit Sicherheit noch weiter auseinandergehen

    Ich würde der Bekannten raten möglichst rasch zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen. Meiner Meinung nach das einzig Richtige in dieser Situation!

  3. #3
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    Zitat Zitat von Ilmarie Beitrag anzeigen
    Von daher werden die Meinungen hier im Board mit Sicherheit noch weiter auseinandergehen
    Gerade das würde mich ja interessieren!

    Genau genommen ging es auch um die Sicht des Geschäftsführers. Ich hatte behauptet, dass er mit dieser Kündigung nie und nimmer so einfach durchkommen würde und wundere mich nun, dass ich bisher nichts gefunden habe, was meine Annahme bestätigen würde!
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

  4. #4
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    Ich denke mal die diversen Meinungen unsererseits sind hier uninteressant wenn sie nicht grad fachlich fundiert sind, die Betriebsstruktur mit allem drum und dran bekannt ist und somit bedarfsgerecht hier im board beraten wird

    Fachanwalt für Arbeitsrecht oder falls sie in der Gewerkschaft ist soll sie sich da beraten lassen

  5. #5
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    Was hast Du davon, wenn hier einer sagt es könnte so oder so sein?
    Aufgrund dieser Aussagen kann sie ja nichts unternehmen.
    Dafür braucht sie einen Anwalt (und ich würde da wirklich nur zu einem Fachanwalt gehen) oder die Gewerkschaft.
    Dort kann sie die genauen Gegebenheiten schildern und Arbeitsvertrag und Kündigung vorlegen und man kann sehen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist, eventuell Formfehler enthält, ob es Möglichkeiten eines Schadenersatzes/einer Abfindung gibt

  6. #6
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    ja, ich würde bei so etwas Wichtigem unbedingt einen Anwalt einschalten, Meinungen nutzen hier so gar nichts.

  7. #7
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    Ich gehe doch mal ganz stark davon aus, dass die betreffende Dame, sollte es zu der Kündigung kommen, einen entsprechend spezialisierten Anwalt aufsuchen wird!

    Allerdings kenne ich weder sie noch den erwähnten Geschäftsführer persönlich, sondern der Fall wurde gestern spontan unter Freunden erwähnt, weiter diskutiert und wir waren alle der Meinung, dass es in Deutschland nicht ohne weiteres möglich ist, jemanden einfach auf die Straße zu setzen. Alle mir bisher bekannten Fälle spielten sich allerdings im Bereich des Kündigungsschutzgesetzes ab - und dort gibt es ja sehr strikte Vorgaben! Ist ein Austausch der Mitarbeiter ansonsten tatsächlich so problemlos möglich?

    Will sagen: mit meiner Frage habe ich lediglich ein ganz persönliches allgemeines Interesse verfolgt und keine verbindliche Einzelfallentscheidung erwartet! Daher hätten mich Erfahrungen oder Meinungen einfach mal interessiert - klappt in Rubriken wie "Ist Milch schädlich oder nicht" ja schließlich auch immer wieder!
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

  8. #8
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    In D. ist mittlerweile vieles möglich. Es werden ja auch schon Seminare für AG von Arbeitsrechtlern angeboten in denen vermittelt wird wie man am schnellsten und elegantesten Mitarbeiter los werden kann

  9. #9
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    Hi,

    warum geht sie nicht zur Gewerkschaft? Dort wird sie dann doch vertreten.
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  10. #10
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    Hallo Meeresbriese,

    sooo einfach ist es auch nicht, einem Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb zu kündigen. So darf die Kündigung nicht "treuwidrig" sein und ggf. bedarf es bei persönlichem Fehlverhalten einer vorherigen Abmahnung.

    Bei der Bekannten wird aber wohl eher die Frage sein, ob das Kündigungsschutzgesetz auf sie Anwendung findet, da sie schon mehr als 10 Jahre in dem Betrieb arbeitet. Bis 31.12.2003 genügten nämlich für die Anwendbarkeit des KSchG mehr als 5 Arbeitnehmer. Ob die Dame nach der Altregelung Kündigungsschutz hat oder nicht, das mag ein Arbeitsrechtler "ausrechnen". :-)

    Schöne Grüße
    Brauny
    Strafverteidiger zum Mandanten: "Gleich wird das Urteil verkündet. Wie fühlen sie sich?" Mandant: "Wie eine Braut vor der Hochzeitsnacht. Ich weiss genau, was kommt. Ich weiss nur noch nicht, wie lang es ist."

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