[quote=Nineli;2337206]Was ich gestern in dem Nachrichten-Beitrag über eine der Familien, die beim BVerfG geklagt hatten, aber zumindest befremdlich fand war die Tatsache, dass bei einem Schwenk durch die Wohnung ein Flachbild-Fernseher zu sehen war - nur Sekunden nachdem sich der Vater beschwert hatte, dass sie kein Geld für Kinderschuhe hätten. In dieser Familie könnte man zumindest über die Prioritäten des Geld-Ausgebens nachdenken.
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Solange Hartz4 Empfänger sich Fernseher+Gebühren leisten können + Bier + Kippen halte ich Hartz4 nicht für eine Sozialleistung sondern Schutzgeld