. . . aber auch Latisse ist ein verschreibungspflichtiges Medikament/Arzneimittel und kein Kosmetikprodukt.
(ziemlich weit unten) http://www.dariusalamouti.de/schoenh...kon/l/latisse/
Hier ging es um die Frage, ob "M2Lashes" als frei verkäufliches Kosmetikprodukt überhaupt eine Zulassung benötigt,
denn sie werben auf ihrer web-Seite mit (wörtlich!)
„einem modifizierten Wirkstoff aus der Augenmedizin – dem
MDN (Methylamido-Dihydro-Noralfaprostal) welches ein PROSTAGLANDINDERIVAT sei.“
http://www.m2beaute.com/presse/press...gen.html?pm=15
Lumigan und Latisse müssen, wie jedes Arzneimittel, natürlich eine Zulassung haben.
Die Kosmetikzulassung von Latisse hat meiner Ansicht nach mit der Gefährlichkeit von Bimatoprost, welches zur Gruppe der Prostaglandine gehört, zu tun.
http://de.wikipedia.org/wiki/Prostaglandine
Deshalb wundert es mich ja auch, dass ein Kosmetikprodukt einen ähnlichen (zwar modifizierten) aber als "Prostaglandinderivat" bezeichneten Wirkstoff haben soll . . . .
Eigentlich hatte ich nach einer 'ungefährlicheren' Alternative zu Lumigan/Latisse gesucht . . .