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Thema: Frage an die privat Krankenversicherten/Lohnsteuerabzugsverfahren

  1. #11
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    Zitat Zitat von Esmay Beitrag anzeigen
    Diese Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen, dann wird es bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Eine Erstattung über den Lohnsteuerjahresausgleich ist NICHT möglich und gesetzlich auch nicht vorgesehen - also Vorsicht. Da gilt dann: weg ist weg
    Bist Du Dir da sicher?

    In unserer Mitarbeiterinfo steht "Es besteht keine Pflicht zur Weitergabe der Bescheinigungen, da die Aufwendungen auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können".
    Geändert von Peppermintpatty (25.02.10 um 12:24:31 Uhr)
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  2. #12
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    OK, alle Klarheiten beseitigt

  3. #13
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    So ist es .

    Ich hoffe mal, unsere Personalabteilung weiss was sie das schreibt (betrifft immerhin über 1000 Mitarbeiter).
    Diese Variante klingt für mich auch plausibler.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  4. #14
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    Hallo,

    ich habe mittlerweile auch aus sicherer (Personalabteilungs-)Quelle erfahren, dass man die Vorsorgeaufwendungen auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann.

    Von wegen "weg ist weg"

  5. #15
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    unsere Personalabteilung hat mir genau das Gegenteil erklärt - ich hätte 9000 Mitarbeiter im Angebot

    vielleicht sollte man einfach mal beim Finanzamt nachfragen - die sollten es ja hoffentlich wissen?

  6. #16
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    Das habe ich ja gemacht - einige meiner Kollegen sind Finanzbeamte.

    Ich dachte, das sei wie mit allen anderen Lohnsteuerermäßigungen auch. Man kann sie entweder monatlich berücksichtigen, dann bekommt man monatlich netto mehr raus, oder am Jahresende bei der Steuererklärung angeben, dann ist die Rückerstattung größer.

    Die Steuerlast bleibt ja gleich.

    Viele Grüße
    Buffy62

  7. #17
    Exuser37 Guest
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    Also ist es eine Entweder-oder-Geschichte....?!

    Von unserer Personalabteilung gab es dazu leider keine Info.

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