Liebe Nyx,

ich denke, wenn der Käufer das Paket nicht abgeholt hat, Ihr aber auch zuvor keine besonderen Versandmodalitäten vereinbart hattet (beispielsweise einen späteren Absendetermin, weil sich der Käufer im Urlaub befand und das Paket daher nicht in Empfang nehmen konnte), muß er die erneute Zusendung ebenfalls bezahlen.
Normalerweise hat man ja ausreichend Zeit, um eine niedergelegte Sendung abzuholen, und wenn man diese Zeit verstreichen läßt, kann das nicht dem Verkäufer angelastet werden.
Hattest Du denn bereits Kontakt mit dem Käufer?

Lieben Gruß,

Winny