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Thema: Umtausch bei Unverträglichkeit

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  1. #1
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    Das sollte auf jeden Fall klappen. Ich habe heute auch etwas bei Douglas aus diesem Grund zurück gegeben und habe einen Gutschein erhalten.

  2. #2
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    hmmm also bei mir haben sie gemosert und gesagt die frist wäre 14 tage und haben die ware dann nicht zurückgenommen. hätte ich mal nicht so vorbildlich den kassenbon aufbewahrt....

  3. #3
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    Zitat Zitat von butterblume84 Beitrag anzeigen
    hmmm also bei mir haben sie gemosert und gesagt die frist wäre 14 tage und haben die ware dann nicht zurückgenommen. hätte ich mal nicht so vorbildlich den kassenbon aufbewahrt....
    Na, da hat aber einer Mist dort gebaut, ich würde mich an deiner Stelle nicht damit abspeisen lassen. Die 14 Tage gelten eigentlich dann, wenn du vom Kaufvertrag zurücktreten willst. Das heißt, innerhalb dieser Frist einen unbenutzten Artikel zurückbringst. Bei Unverträglichkeit gibt es diese Frist nicht, Voraussetzung wäre natürlich, dass noch genug drin ist und nicht ein fast leeres Produkt zurückgebracht wird. Und ein halbes Jahr sollte natürlich auch nicht vergangen sein. Aber alles, was sich innerhalb einiger Wochen bewegt, ist in Ordnung. Und ohne Kassenzettel hättest du erst Recht keine Chance gehabt.

    Streng genommen, muss Douglas auch gar nichts zurücknehmen, weil sie vom Gesetzgeber nur dazu verpflichtet wären, wenn ein Mangel vorliegt.

    Aber: Aus Kulanz wird es getan, in Kaufhäusern (z. B. Kadewe, Karstadt usw.) ja auch. Mit der Kosmetik ist das echt eine Grauzone. Denn was nützt es, wenn die Creme zwar nicht mangelhaft ist, aber meine Haut darauf schlecht reagiert? Soll ich dann lieber mit brennendem oder wahlweise pickeligem Gesicht herumlaufen oder 50 Euronen gegebenenfalls in die Tonne kloppen? So dicke hab ichs wirklich nicht. Und das dürfte den meisten so gehen und weil die Parfümerien das wissen und es sich nicht mit den Kunden versauen wollen, sind sie da kulant.


    Und weißt du was? Früher war mir das sehr unangenehm, aber seit es kaum noch Proben gibt und schon gar keine Abfüllungen mehr, habe ich da auch keinerlei Skrupel mehr - was ich nicht vertrage, wird zurückgebracht. Denn wenn es keine Proben mehr gibt, ist es noch weniger einzusehen, auf einem Produkt sitzen zu bleiben, was man dann letztlich nicht benutzen kann.

    Im übrigen macht kein Verkaufsladen deshalb wirklich Verlust, denn die Kosmetik wird an die Herstellerfirmen zurückgeschickt, so einfach ist das. Die leisten dann Ersatz und werden sich vielleicht überlegen, wieder mehr Proben rauszurücken, wenn sie sehen, dass jede Menge retour kommt.

    Worauf du nicht bestehen kannst, ist eine Barauszahlung. Aber einen Gutschein werden sie dir geben. Geh noch mal hin und verlange nach dem Geschäftsführer, notfalls würde ich sogar in der Zentrale anrufen. Aber ich denke mal, das wird nicht nötig sein.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Tiziana Beitrag anzeigen

    Und weißt du was? Früher war mir das sehr unangenehm, aber seit es kaum noch Proben gibt und schon gar keine Abfüllungen mehr, habe ich da auch keinerlei Skrupel mehr - was ich nicht vertrage, wird zurückgebracht. Denn wenn es keine Proben mehr gibt, ist es noch weniger einzusehen, auf einem Produkt sitzen zu bleiben, was man dann letztlich nicht benutzen kann.

    Deswegen habe ich inzwischen auch keine Skrupel mehr, etwas zurückzubringen. Es gibt echt kaum Proben, und wenn man danach fragt, wird man teilweise immer noch angeguckt als würde man schnorren.

  5. #5
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    ich denke auch das es gehen sollte. ich hab vor kurzem nach über einem Monat das Clinique 3-Phasen System bei Marionaud zurückgegeben da ich es nicht vertragen habe. da gab es garkeine Diskussionen und es wurde anstandslos gegen Ware oder Gutschein zurückgenommen. ich brauch keinen Gutschein, ich finde immer sofort etwas das ich gerne haben möchte

    ich würd sagen du versuchst es einfachmal nach dem Motto Frechheit siegt

  6. #6
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    Zitat Zitat von Tiziana Beitrag anzeigen
    Mit der Kosmetik ist das echt eine Grauzone. Denn was nützt es, wenn die Creme zwar nicht mangelhaft ist, aber meine Haut darauf schlecht reagiert? Soll ich dann lieber mit brennendem oder wahlweise pickeligem Gesicht herumlaufen oder 50 Euronen gegebenenfalls in die Tonne kloppen? So dicke hab ichs wirklich nicht. Und das dürfte den meisten so gehen und weil die Parfümerien das wissen und es sich nicht mit den Kunden versauen wollen, sind sie da kulant.
    Ich zitiere mich noch mal selber, weil ich mir zu der Grauzone im Kosmetikbereich noch ein paar Gedanken gemacht habe.

    Also: Mal ausgehend von anderen Produkten, liegt ja auch dann ein Mangel vor, wenn das Produkt nicht hält, was es verspricht (was zum Beispiel auf dem Etikett oder der Verpackung steht, wie es vom Verkäufer angepriesen wird oder auch Werbeslogans).

    Beispiele hierfür: Eine Jacke wird als Regenjacke deklariert und weicht bei Regen durch. Geschirr wird als Spülmaschinenfest deklariert und ist es dann nicht.

    Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn die Ware nicht die Eigenschaften hat, die man der Natur der Sache nach erwarten kann.

    Beispiel: Gummistiefel die durchnässen, Obst, welches gammelig ist, statt knackig frisch zu sein.

    In diesen Fällen darf man problemlos reklamieren.

    So weit, so gut.
    Jetzt kommt der Schwenker in die Kosmetikwelt: Auf der Creme steht: "Produkt XY beruhigt und glättet die Haut. Die Haut wird samtig und weich."

    So, jetzt nehme ich die Creme und bekomme davon einen Megaausschlag und knitterige Stellen, gleichzeitig wird meine Haut rau und knochentrocken.

    Was dann? Hier sind doch eindeutig die Versprechungen nicht erfüllt worden. Liegt es nun an meiner Haut, oder am Produkt? Nicht eindeutig zu klären. Zumal bei allen Produkten immer wieder Leute schlecht reagieren und andere gut. Das optimale Produkt für alle Menschen gibt es da nicht. Und wie sieht es aus bei Kosmetik, die von einer Vielzahl von Menschen nicht gut vertragen wird? Immer noch individuelles Einzelergebnis oder doch eine eher schlechte Komposition?

    Eine wirkliche Grauzone und ich bin gespannt, ob sich der Gesetzgeber irgendwann dazu auch etwas ausdenkt.

  7. #7
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    ich weiß das Douglas und auch die anderen großen Kaufhäuser mitterweile auch sehr kulant geworden sind, trotzdem ist es mir immer unangenehm, heute werde ich zum ersten Mal eine gebrauchte Creme zu Douglas zurücksenden, leider hatte der kleine Douglas, bei dem ich war keine Proben und auch das gewünschte Produkt noch nicht im Sortiment, also habe ich es bestellt, leider taugt mir die Creme nicht, meine Haut spannt und zeigt Rötungen, der Kundendienst hat mir bestätigt, das ich das zurücksenden kann und auf dem Retourenschein "unverträglich" ankreuzen soll, aber ein schlechtes Gewissen habe ich jetzt doch, denn das Produkt muß ja vernichtet werden

  8. #8
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    Das ist ärgerlich das ihr die Produkte nicht vertragt. Seit es keine Proben / Abfüllungen mehr gibt, sind die Firmen wahrscheinlich darauf eingestellt, dass ab und zu mal etwas zurückgegeben wird.
    Wenn man einen Artikel nicht benutzt hat und ihn nach 3 oder 4 Wochen umtauschen will, würde ich es einsehen wenn sie ihn nicht zurück nehmen. Bei Unverträglichkeit sieht es allerdings anders aus, zur Not nimmt ihn der Hersteller im Tausch gegen andere Produkte auch zurück.
    Also nur kein schlechtes Gewissen, es ist ja keine "Billig" Kosmetik.
    liebe Grüße blossom

  9. #9
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    Die schicken die Sachen immer an die Hersteller zurück, mann braucht keine Angst zu haben, dass die Geschäfte auf dem Schaden sitzenbleiben.
    Vielleicht hilft das ja mal auf die Sprünge, etwas mehr Proben zu produzieren, viele Hersteller haben ja immer nur Proben von den neuesten Sachen, die sie grad promoten möchten, vieles kann man ja heute fast gar nicht mehr testen, weil nicht mal die Counter Proben haben.
    Auch beim Makeup wäre es doch mal sinnvoll, sie würden nicht immer nur in solchen dunklen Farben die Proben anbieten. Die kann eh kaum einer tragen.

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