Zuständig wäre Schlecker gewesen. Du bist abgewimmelt worden.
Welches Geld soll Rimmel dir wohl zurückerstatten? Die haben doch gar nichts von dir bekommen.
Umtauschen wegen Unverträglichkeit ist nicht ganz so einfach, wie das hier immer dargestellt wird. U. U. hättest du die Unverträglichkeit nachweisen müssen. Und bei Nichtgefallen muß dir nicht umgetauscht werden.