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Thema: Berufsrechtsschutz sinnvoll?

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  1. #1
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    Genau, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, ist er dabei, soweit ich weiß.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  2. #2
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    Ich selber hab keine Berufsrechtschutz - allerdings arbeite ich auch im ÖD.

    Grundsätzlich bin ich mir nicht sicher, ob eine Berufsrechtschutz unbedingt notwendig ist.
    Man zieht ja nur vor Gericht wenn der Arbeitgeber rechtswidrig gehandelt hat bzw. wenn mir was rechtlich zusteht.

    Hab gehört, dass im Arbeitsrechtsschutz jede Parte in der 1sten Instanz die eigenen Kosten (Gerichtskosten) eh tragen muss, egal ob man gewinnt oder verliert.
    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern,
    die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. Reinhold Niebuhr

  3. #3
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    Zitat Zitat von Miss X Beitrag anzeigen
    Ich selber hab keine Berufsrechtschutz - allerdings arbeite ich auch im ÖD.

    Grundsätzlich bin ich mir nicht sicher, ob eine Berufsrechtschutz unbedingt notwendig ist.
    Man zieht ja nur vor Gericht wenn der Arbeitgeber rechtswidrig gehandelt hat bzw. wenn mir was rechtlich zusteht.

    Hab gehört, dass im Arbeitsrechtsschutz jede Parte in der 1sten Instanz die eigenen Kosten (Gerichtskosten) eh tragen muss, egal ob man gewinnt oder verliert.
    Aber leider handeln nicht gerade wenige AG im Ernstfall eben nicht rechlich einwandfrei. Nach dem Motto "wo kein Kläger....". heisst die kündigen ohne gerichtsfesten Kgrund und hoffen darauf, dass nicht geklagt wird.

    Der letzte Satz stimmt so nicht ganz, die Rechtschutz zahlt deine Kosten sehr wohl, ohne RS trägst du die Kosten 1instanzlich tatsächlich egal ob unterliegen oder obsiegen selbst.
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

  4. #4
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    Zitat Zitat von wiefke Beitrag anzeigen
    Aber leider handeln nicht gerade wenige AG im Ernstfall eben nicht rechlich einwandfrei. Nach dem Motto "wo kein Kläger....". heisst die kündigen ohne gerichtsfesten Kgrund und hoffen darauf, dass nicht geklagt wird.
    Ich meinte ja auch, dass man ja eigentlich (zumindest ich) nur dann gegen meinen AG klagen würde, wenn ich weiß, dass er rechtswidrig gehandelt hat und mir Bestimmtes rechtlich zusteht. Daher ergäb sich auch, dass ich ja nicht "unterliegen" würde.

    Zitat Zitat von wiefke Beitrag anzeigen
    Der letzte Satz stimmt so nicht ganz, die Rechtschutz zahlt deine Kosten sehr wohl, ohne RS trägst du die Kosten 1instanzlich tatsächlich egal ob unterliegen oder obsiegen selbst.
    Dafür wäre dann die RS gut, weil die ja dann diesen Betrag, der sich nachn Streitwert richtet, übernimmt.
    Danke...jetzt bin ich wieder etwas schlauer!
    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern,
    die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. Reinhold Niebuhr

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