Seite 3 von 9 ErsteErste 1 2 3 4 5 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 83

Thema: Bewerbungskostenerstattung vom AA - auch bei E-Mails?

  1. #21
    Registriert seit
    27.05.07
    Beiträge
    766
    Anzeige
    Zitat Zitat von Cara Beitrag anzeigen
    Klar, solltest du das nicht haben, können dir Kosten entstehen. Ob die pro Bewerbung so hoch sind, kann ich nicht beurteilen.

    Aber wenn - wenn - man beides hat, Rechner und Scanner, dann finde ich es gut, diese Kosten sich eben nicht erstatten zu lassen. Nur, weil es dieses Gesetz gibt, ist man doch nicht gezwungen, das Geld einzustreichen.
    Genau das meinte ich, wenn man sich ständig im BB aufhält hat man doch scheinbar einen Internetzugang. Kostenerstattung ist doch für diejenigen gedacht, denen sie tatsächlich entstehen. Das kann ich bei einer e-mail Bewerbung mit bestehendem Internetzugang nicht ganz nachvollziehen.

  2. #22
    Registriert seit
    05.05.06
    Beiträge
    1,318
    Und ich meinte nicht die "hochwertigen" Bewerbungen....

    Ich sagte ja, dass manche Bewerbungen hier ankommen die unter aller sau sind.

    Letzte Woche erst haben wir ein handbeschriebenes Karoblatt bekommen wo nichtmal die Papierfetzen des Ringblocks abgemacht wurden, die Krönung war allerdings der Briefumschlag, der bestand nämlich ebenfalls aus einem Karoblatt, dass zu einem Umschlag gefaltet und mit Tesafilm zusammengeklebt wurde. Und dann bekommen diese Leute auch noch 5 Euro für die Bewerbung. Super Sache!

  3. #23
    Registriert seit
    22.02.02
    Beiträge
    12,225

    bei der Person gehe ich jetzt nicht davon aus, dass sie ernsthaft arbeiten will...
    - Karma is only a bitch if you are -

  4. #24
    Registriert seit
    05.05.06
    Beiträge
    1,318
    Klar wollte Sie das nicht, aber sie mußte sich bewerben, da sie vom Arbeitsamt einen Vermittlungsvorschlag bekommen hat und da sie auch davon ausgeht, dass wir so eine Bewerbung nicht "annehmen" und sie nicht einladen hat sie aber ihr soll getan und sich beworben und bekommt somit keine Sperre - da beworben - und auch noch die Kosten erstattet.

  5. #25
    Registriert seit
    22.02.02
    Beiträge
    12,225
    sowas würde mich auch ärgern. und das ist sicher nicht der einzige Fall...
    - Karma is only a bitch if you are -

  6. #26
    Registriert seit
    12.11.01
    Ort
    Ponyhof
    Beiträge
    22,219
    ich kann auch nicht nachvollziehen warum man sich das erstatten lässt, wenn doch nicht wirklich Kosten entstanden sind - aber die meisten Menschen vergessen eben, dass das alles nur ihr eigenes Geld ist, vorallem die 19% MwSt, die wir alle abdrücken...

    ernsthaft, ich entwickele mich gerade immerschön weiter zum FDP-Wähler

  7. #27
    Registriert seit
    19.10.09
    Ort
    in unsrem Veedel
    Beiträge
    1,598
    Zitat Zitat von wiefke Beitrag anzeigen
    Also die Grundregelung der Erstattung steht im SGB III , da gibt es keine Unterscheidung zw elektronisch und postalisch nur eine Obergrenze betraglich gesehen

    Der Rest ist geregelt in internen Verordnungen etc, hier vom Verwaltungsrat der AA und diese Regelung sind KANN Regelungen
    Es können Pauschalierungen gemacht werden (also generell 5 EUr egal ob so oder Hauptsache Nachweis ist da

    Die pauschale Erstattung trägt jedoch zu einer effektiveren und wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung bei und führt zu einer Entlastung bei den Mitarbeitern der Agenturen für Arbeit zugunsten der Kernaufgabe "Vermittlung in Arbeit". Des Weiteren wird durch die vereinfachte Antragstellung die Zufriedenheit der Kunden erhöht.

    Quelle: AA
    und eine Freundin von mir, die bei einer Aa arbeitet

    Also mal wieder "Risiko" Mensch
    Ich quote mich mal selber

    Welche Gesetze können jeden Einzelfall wirklich regeln? Durchs Raster fallen doch immer mal welche, leider.

    Mir ist das mal wieder etwas zu pauschal - "einstreichen" naja. Hört sich sehr abfällig an

    Und wir sprechen ja nicht nur von BBlern mit eigenem Zugang sondern eher von Menschen , die gar nicht arbeiten wollen und schluren. Oder von Menschen die ausschliesslich Emailbewerbungen schreiben. In der Regel mischt sich das und 5 EUR für eine gute Bewerbung reicht beileibe nicht aus.

    Dazu kommt, dass es vielen ganz arg Probleme macht, bei ihren Verbindlichkeiten mit dem dann einiges geringeren ALG auszukommen. Das kann eine Erlichterung sein. Ich habe oft mit ALG und H4 Empfängern zu tun und die sind echt arm dran. Und sehr viele davon alles andere als arbeitsscheu oder schludrig.

    Wenn das FA bzw die StGesetze es zulassen, z.b Spenden abzusetzen oder ein Arbeitszimmer oder Werbungskosten oder was auch immer. Da hab ich noch keinen gehört, der gestänkert hat, wenn diese Regelung auch in Anspruch genommen wird. Aber hier soll der Anspruchsinhaber (und das ist der ALG empfänger laut Gesetz) drauf verzichten, weil es unmoralisch ist?? Oder vielleicht sogar nur deswegen, weil die AA sagt, dass er eine Pauschalierung vorzieht , weil es Arbeitsentlastung (und damit günstiger ) ist? Versteh ich nicht?
    Naja, jedem seine Meinung
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

  8. #28
    Registriert seit
    12.11.01
    Ort
    Ponyhof
    Beiträge
    22,219
    Ein Anspruch ist dann wenn ein tatsächlicher Aufwand entstanden ist, ich gebe auch keine Spenden oder ein Arbeitszimmer an, wenn ich eben auch keine habe?

    Aber ich lege es mir auf und erwarte es auch von anderen, dass sie tatsächlich überlegen ob sie diesen Aufwand hatten und dementsprechend eine Aufwandsentschädigung verlangen. Das Wort sagt es doch bereits - Aufwandsentschädigung. Und nicht Existenzminimumverbesserung. Wenn einem das Existenzminimum nicht ausreicht, dann geht man eben vor`s Sozialgericht etc. Wird ja zur Genüge gemacht, was ja auch iO ist.

  9. #29
    Registriert seit
    19.10.09
    Ort
    in unsrem Veedel
    Beiträge
    1,598
    Zitat Zitat von Paris Beitrag anzeigen
    Ein Anspruch ist dann wenn ein tatsächlicher Aufwand entstanden ist, ich gebe auch keine Spenden oder ein Arbeitszimmer an, wenn ich eben auch keine habe?
    Nein! Ein Anspruch ist immer dann, wenn das Gesetz dies sagt. Ob das gut ist oder nicht, ist was anderes und darum musss ich der GG kümmern. Du meinst vielleicht einen moralischen Anspruch???

    Und das Gesetz gibt diesen Anspruch im genannten Fall mit den - tatsächlch vorgenommenen - Bewerbungen eines ALG I beziehers!
    Das ist ein großer Unterschied dazu, ein Arbeitzimmer anzugeben ohne eines zu haben! Das wäre widerrechtlich!

    Jetzt verstanden?
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

  10. #30
    Registriert seit
    30.01.08
    Ort
    Im schönen Ruhrgebiet
    Beiträge
    27,020
    Anzeige
    Zitat Zitat von Paris Beitrag anzeigen

    ernsthaft, ich entwickele mich gerade immerschön weiter zum FDP-Wähler
    Paris, bitte! Aufhören damit!!!

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

Ähnliche Themen

  1. HILFE Komische Mails :-(
    Von Tutenchamun im Forum That's Life
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 21.06.05, 11:19:16
  2. Kriegt ihr auch so viele Quatsch-Mails?
    Von beautyvictim im Forum That's Life
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 11.10.04, 10:04:28
  3. abgerufene Mails???
    Von Salzdiamant im Forum That's Life
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 24.05.04, 13:51:51
  4. An einem Tag 116 E-Mails :O
    Von Bibi im Forum That's Life
    Antworten: 32
    Letzter Beitrag: 26.08.03, 07:11:01
  5. Smilies in E-Mails
    Von Moonie im Forum That's Life
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 25.10.02, 12:02:06

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •