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Thema: Wie teuer darf die Wohnung eines HartzIV Empfängers sein

  1. #11
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    aber wenigstens verhütet sie
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  2. #12
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    ...und wie!
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  3. #13
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Ich denk mal mit, LieseLotte!

    Wohnungsbrände?
    Zynismus ist meine Rüstung, Sarkasmus mein Schwert, und Ironie mein Schild...

  4. #14
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    Zitat Zitat von blubber Beitrag anzeigen
    aber wenigstens verhütet sie
    Mit den oversize Nachthemden oder den XXXL Kondomen

  5. #15
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    Zitat Zitat von blubber Beitrag anzeigen
    aber wenigstens verhütet sie
    Wollte eigentlich dich quoten.
    Zynismus ist meine Rüstung, Sarkasmus mein Schwert, und Ironie mein Schild...

  6. #16
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    wie schon geschrieben:

    es ist örtlich SEHR unterschiedlich; es werden die "angemessenen Kosten der Unterkunft bewilligt" und die sind eben überall anders.

    Miete incl. der Nebenkosten + Heizkosten. Warmwasser wird aus der Regelleistung abgezogen, weil der Gesetzgeber meint es wird mit Strom erhitzt - und Stromkosten sind Regelleistung.

  7. #17
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    Habe ich was verpasst

  8. #18
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    Zitat Zitat von Joelle Beitrag anzeigen
    Wollte eigentlich dich quoten.
    ah, jetzt versteh ichs auch eher
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  9. #19
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    Nö, Ilmarie, hier ist echt nichts los!

  10. #20
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    hä? steh ich auf dem Schlauch? Unterhemden?

    Naja zum topic:

    Die Argen nehmen in der Regel den örtlichen Mietspiegel als Grundlage und zusätzlich ihre eigenartigen Größenangaben.

    Ich kenne z.b. eine Frau, die im Schwabenland lebt in einer 1,5 ZimmerWohnung (Im Rahmen dieser Größenangabenregelung liegt sie) , aber da ist die Miete extrem hoch, das würde in NRW keine Arge je übernehmen. Aber der Mietspiegel machts in dem Fall

    KDU müssen angemesen sein. Das "Deckeln", wie es viele Argen machen ist eigentlich rechtlich unzulässig (gabs nen riesen Haufen Klagen gegen Argen, v.a im Norden) Sie können allerdings auffordern, das Heizverhalten zu ändern, wenn zu befürchten ist, dass übermässig geheizt wird und ggf zwingen, umzuziehen. Aber mit einem Baby oder bei einer alten, kranken Frau, die fast nur zuhause ist , ist angemessen eben was anderes als bei ner 2ojährigen z.b. Und die Heizkosten in einem langen Winter wie diesem sind automatisch höher, also generelles Deckeln ist unsachgemäß
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

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