Nö, zum Glück nicht (sagt eine von der anderen Seite ). Jedenfalls nicht legal.
Ergänzend:
"Enno Stracke lädt aber nicht nur die Leser ein, sondern auch alle interessierten Autoren und Verlage, ebenfalls von den eigenen Werken Leseproben zu veröffentlichen und damit das Angebot zu erweitern. Allerdings warnt er davor, eigenmächtig zu handeln:
"Wenn Ihr Buch bereits veröffentlicht ist, stimmen Sie sich vorher mit Ihrem Verlag ab damit nicht Rechte oder Marketingstrategien verletzt werden.""
Geändert von mafalda (18.04.10 um 19:33:35 Uhr)
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)