Also in Jura hat der Durchschnitt maximal !ne 3! Da ist überdurchschnittlich mindestens gut im oberen Bereich!!
wenn in einer Stellenbeschreibung für den forschenden Bereich (Geistes-/Gesellschaftswissenschaften) ein überdurchschnittlicher Studienabschluss gefordert wird?
Ich würde jetzt von einer Gesamtnote besser als 2,0 ausgehen
Interessiert da die Note der Diplom- oder anderwertigen Abschlussarbeit mehr als die Gesamtnote (also Abschlussarbeit + mündliche Abschlussprüfungen)?
Ich habe gerade keinen Professor oder jemand anderen zur Hand
Also in Jura hat der Durchschnitt maximal !ne 3! Da ist überdurchschnittlich mindestens gut im oberen Bereich!!
---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----
Nein, um Jura geht es nicht
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Das heißt also schlechtestens 1,3
Und das als Gesamtnote? DIe Abschlussarbeit schaut man sich für den Forschungsbereich doch sicher noch einmal gezielt an?
Man schaut sich auf jeden Fall die Arbeit an und ich würde mich auf jeden Fall bewerben und eben eine genaue Aufzählung aller Kurse und Noten miteinreichen. Einerseits gibt es ja in diesen Fächern sowieso oft Kuschelnoten und andererseits sind in Stellenbeschreibungen sehr hohe Ansprüche, aber das muss erst mal nichts heissen.
Sollte man die Überischt zur Zwischenprüfung denn mit einreichen?
hast du denn kein transcript of records (wie auch immer man das auf deutsch nennt )?
*okay, Frage erliedigt *
Das ist ein Auszug was ich alles für Kurse gemacht habe und welche Note ich dafür bekam. Hat mein Arbeitgeber damals auch haben wollen, muss mal fragen, was sie damit gemacht haben.