war es ein Privatverkauf?
Dann ist die Verkäuferin nicht verpflichtet, sie zurückzunehmen.
Ich finde Dein Anliegen nicht zu kleinlich. Ein Artikel, der als sehr gut und kaum getragen deklariert ist, dürfte so einen Mangel eigentlich nicht haben.
Nur wenn´s ein Privatverkauf war, dann wirds schwierig.
Ansonsten würde ich drauf pochen, dass sie die Ohrringe zurücknimmt. Der Artikel entspricht ja eindeutig nicht der Beschreibung.
LG
Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.