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Thema: Chanel Beige

  1. #11
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    Falls Du mit Kreditkarte gezahlt haben solltest, oder per EC Karte, dann könntest Du ja auch den dementsprechenden Auszug mitnehmen und reklamieren
    Ich würde ihn auch im derzeitigen "Zustand" beanstanden
    Geändert von Exuser3 (02.05.10 um 16:33:19 Uhr)

  2. #12
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    Zitat Zitat von hannali96 Beitrag anzeigen
    Andererseits gibt es den Duft doch noch gar nicht so lange, daß er überhaupt schlecht sein dürfte.
    Genau, ich denke, das ist auch das beste Argument! Ich würde zur Not ohne Quittung und Umverpackung reklamieren, denn es gibt ihn ja sowieso nur in den Boutiquen, Du kannst ihn also nicht bei irgendeiner Konkurrenz gekauft haben.

    Ich habe nachgeschaut, ich habe ein 10ml Abfüllung, die noch vollkommen in Ordnung ist.

    Lieben Gruß
    Safran

  3. #13
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    Zitat Zitat von hannali96 Beitrag anzeigen
    Klar braucht man 200 ml nicht in ein paar Wochen auf, aber wenn ich mit einem Rest von ca. 20 ml zu Chanel gehe und keinen Bon habe, habe ich kein gutes Gefühl.

    Hannali96
    Kann ich nachvollziehen, ich maile daher immer

    lg
    sundance
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    Sämtliche von mir hier getätigten Äußerungen spiegeln meine persönliche Meinung und die von mir gemachten Erfahrungen mit dem entsprechenden Produkt wider. Ich möchte weder Firmen noch Personen desavouieren.

  4. #14
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    Wäre mir peinlich, wegen eines solch geringen Warenwertes in einem Chanel-Laden zu reklamieren, noch dazu, wo ja auch falsche Duftlagerung die Ursache sein kann.

    Ich würde auch mailen, wenn überhaupt.

  5. #15
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    Zitat Zitat von Safran Beitrag anzeigen
    Genau, ich denke, das ist auch das beste Argument! Ich würde zur Not ohne Quittung und Umverpackung reklamieren, denn es gibt ihn ja sowieso nur in den Boutiquen, Du kannst ihn also nicht bei irgendeiner Konkurrenz gekauft haben.



    Lieben Gruß
    Safran


    Doch, bei Ebay.

  6. #16
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    Zitat Zitat von Tjej Beitrag anzeigen
    Wäre mir peinlich, wegen eines solch geringen Warenwertes in einem Chanel-Laden zu reklamieren, noch dazu, wo ja auch falsche Duftlagerung die Ursache sein kann.

    Ich würde auch mailen, wenn überhaupt.

    Mir wäre das gar nicht peinlich. Den Warenwert finde ich zum einen gar nicht so gering - Hannali meinte ja, dass es ca. 30ml sind, das ist bei anderen Parfums schon eine normale Flakon-Größe. Und bei einem Chanel Exclusiv-Duft gehe ich mal davon aus, dass auch 30ml noch recht viel kosten.

    Zudem hat sie geschrieben, dass sie es kühl und dunkel, also eben nciht falsch gelagert hat. Man könnte sich vielleicht über den fehlenden Umkarton streiten; aber früher habe ich meine Düfte auch immer ohne Karton aufbewahrt, die sind mir auch nach drei Jahren oder längerer Zeit nie gekippt.

    Ich würde auf jeden Fall reklamieren.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Tjej Beitrag anzeigen
    Wäre mir peinlich, wegen eines solch geringen Warenwertes in einem Chanel-Laden zu reklamieren, noch dazu, wo ja auch falsche Duftlagerung die Ursache sein kann.

    Ich würde auch mailen, wenn überhaupt.
    Ich sehe das anders, wieso spielt der Warenwert eine Rolle, nur weil es Chanel ist? Darf man dort erst reklamieren, wenn die Waren über 500 Euro gekostet haben? Ich finde, 180 Euro ist auch eine Menge Geld und da der Duft erst ca. Oktober 2008 herausgekommen ist, darf er noch nicht kippen, selbst wenn sie ihn im Licht stehend gelagert hat. Was ich übrigens nicht erwähnen würde, weil es Düften laut Expertenmeinung auf jeden Fall schadet.

    Der Punkt mit Ebay ist natürlich richtig, aber de fakto kann das Parfum nicht älter als eineinhalb Jahre sein und man sollte es reklamieren können und dürfen. Heisst ja nicht, daß man bei der geringen Restmenge einen ganzen Flakon ersetzt bekommen sollte...

    Cheers
    Safran

  8. #18
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    Also ehrlich:

    Wegen eines Warenwertes von ca. 20 Euro in ein Chanel-Geschäft(wo dann die Handtaschen ab 2000 Euro herumstehen und die Mäntel ab 3500 Euro hängen) zu gehen und reklamieren, womöglich auch noch ohne Beleg, wo und wann man die Parfumflasche erworben hat, das finde ich mutig. Sehr selbstbewusst, alle Achtung.

    Das wäre m.E. ein Fall für "verdeckte Kamera".

    Ich hoffe, hier wird weiter berichtet, wie die Reaktion ausfiel.

  9. #19
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    Standard Chanel Beige

    Ich sehe es als bedauerlichen Einzelfall, werde es aber mit der kleinen Restmenge sicherlich nicht reklamieren. Außerdem habe ich den Duft in Berlin gekauft und das liegt 250 km entfernt. Aber egal ob Kaufhaus oder nobler Chanel-Flagstore - ich müßte mir immer sagen lassen, daß ich die Flasche eventuell nicht optimal gelagert hätte. Und was kann und will ich denn überhaupt mit einer Reklamation erreichen?

    - Eine neue Flasche? Wäre sehr, sehr peinlich bei der kleinen Restmenge.
    - Pröbchen als Ausgleich? Ziemlich kleinlich.
    - Ein Bedauern? Sicherlich.
    - Genugtuung, daß ich meckern kann? Brauche ich wirklich nicht.

    Ich werfe sie jetzt einfach weg. Wenn noch 100 ml drin gewesen wären, hätte ich allerdings anders reagiert.

    Hannali96

  10. #20
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    Ich würde zumindest ganz naiv eine kurze Anfrage mailen, wie es sein kann, dass der Duft schon nach einem Jahr gekippt ist und was man falsch gemacht haben könnte. Ohne Anspruch, nur mal um zu hören, was Chanel dazu zu sagen hat. Auch wenn es nur noch 20 ml sind, ist es doch ärgerlich.

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