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Thema: Frage zur Einlösung eines Schecks

  1. #1
    Registriert seit
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    Standard Frage zur Einlösung eines Schecks

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    Gestern haben wir unsere Heizkostenabrechnung für die letzten 12 Monate erhalten.
    Ich konnte es kaum glauben, aber wir bekommen Geld zurück!!!
    Nun lag der Abrechnung ein Scheck, ausgestellt von unserer Vermieterin auf unsere Namen, bei.
    Auf dem Scheck steht ausgedruckt: "Zahlen Sie gegen diesen Scheck xxx Euro an Frau XX und Herrn YY."
    Handschriftlich hat sie oben noch draufgeschrieben: "Nur zur Verrechnung."
    Der Scheck ist von einer Sparkasse. Ich habe mein Konto bei einer anderen Bank.
    Wo muß ich jetzt hin, um an das Geld zu kommen? Zur Sparkasse - und die überweisen dann an mich?
    Oder zu meiner Bank, bei der ich ein Konto habe?
    Ich glaube, ich hatte noch nie einen Scheck in den Händen
    Wäre für Aufklärung dankbar!

  2. #2
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    Den Scheck musst du bei deiner Bank zur Gutschrift auf dein Konto einreichen.

    Viele Grüße
    Krabbe

  3. #3
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    Genau, damit zu deiner Bank, die machen alles fertig, dauert aber bis zu einer Woche bis du
    das Geld auf dem Konto hast und es abheben kannst. Vorher steht es nur da als vorgemerkt.

    Meine Vermieterin hatte es auch so gemacht, hatte mir einen Verrechnungsscheck gegeben,
    das dauerte dann 4 oder 5 Tage bis das Geld gut geschrieben war... Echt doof...
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  4. #4
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    Ja, aber immerhin eine Rückzahlung!!! Jippieh!

    Danke für die Antworten!

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