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Thema: Vermieter - Wohnungsbegehung?

  1. #1
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    Standard Vermieter - Wohnungsbegehung?

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    Liebe Grüße
    Christine
    Geändert von Christine MC (31.05.10 um 09:17:01 Uhr)

  2. #2
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    hat er denn irgendeinen Grund genannt für die Begehung? Ich bin mir nicht mal sicher, ob Vermieter ein Recht haben, einfach so die Wohnung zu inspizieren, ohne einen Grund zu nennen.

    Ich bin allerdings kein Jurist Frag doch mal Deinen Anwalt, wenn er dafür nicht gleich 100 Ocken sehen will


  3. #3
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    Man kann das vertraglich festlegen lassen. Grundsätzlich hat aber meines Wissens nach ein Vermieter das Recht, 1x im Jahr, die Wohnung kurz zu begehen (nach vorheriger Ankündigung). Und das finde ich eigentlich auch ganz gut so.

  4. #4
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    Hallo Christine,

    offensichtlich darf er dies:

    http://www.internetratgeber-recht.de...hauptseite.htm

    Er hat zwar die Gründe nicht angegeben, aber ich denke, die könnte er sich bei Bedarf aus dem Ärmel schütteln.

  5. #5
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    klar darf er - er hats ja ordnungsgemäß angekündigt.

    Wenn er jetzt unangekündigt vor der Tür gestanden wäre, hättet Ihr ihn nicht reinlassen müssen.

    lg, pete
    lg, Pete


    Zitat Safran: Des mit dene Böbbele im Säckle isch vielleicht sowieso besser als Hölzle im Gläsle, wegge de Kätzle moin i nur.....


    Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen:
    Sämtliche von mir hier getätigten Äußerungen spiegeln meine persönliche Meinung und die von mir gemachten Erfahrungen mit dem entsprechenden Produkt wider. Ich möchte weder Firmen noch Personen angreifen oder schlecht machen.

  6. #6
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    da Ihr ja schon über einen Anwalt mit ihm kommuniziert, ist Euer Verhältnis wohl nicht allzu gut . Ich würde daher zu der Begehung auf jeden Fall einen oder mehrere Zeugen hinzubitten - Nachbarn, Freunde, Bekannte. Oder falls Ihr im Mieterschutzverein seid einen von den Mitarbeitern - die bieten das in ihrem Service an.

  7. #7
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    Aaaaalso, wie gesagt, ich bin nur Laie, habe mich nur mal im Internet informiert, weil ich auch mal Ärger mit einem Vermieter hatte.

    Ich hatte z.B. gefragt, ob er einen Grund für die Begehung angegeben hatte, weil er, wenn es einen konkreten Grund gibt, dann nicht einfach in jedes Zimmer rennen darf. Wenn die Begehung also wegen des Gasherdes stattfindet, der in der Küche ist, darf er nicht einfach auch ins Schlafzimmer gehen - zumindest nicht ohne Zustimmung von Dir.

    An die Schränke gehen ist völlig indiskutabel und nicht erlaubt.

    Auch die ganze Family muss man meines Wissens nicht dulden, sofern er nciht einen berechtigten Grund angeben kann, wieso die alle mitkommen sollen. Ich würde da eine Grenze setzen.

    Wenn Dir der Termin nicht passt - absagen und Alternativtermine vorschlagen. Du musst evtl. Pläne nicht wegen Deinem Vermieter ändern


  8. #8
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    Ja,leider müßt ihr den Vermieter in jedes Zimmer lassen.Aber an die Schränke oder Möbel darf er nicht ran. Ich würde Euch auch dringend dazu raten auch Zeugen dazu zu holen,am besten soviel wie der Vermieter mitbringt(verhindert vielleicht ,das die Euch zulabern).

  9. #9
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    Er darf die ganze Wohnung besichtigen, auch ohne besonderen Grund, denn schließlich ist es seine Wohnung und er darf sich von dem ordnungsgemäßen Zustand einmal jährlich, bei besonderen Gründen auch öfter, überzeugen. Klar darf er nicht an die Schränke, und er darf eure Sachen sowieso nicht anfassen. Drei Leute dürfte die Grenze sein, Handwerker müssen ja ohnehin vielleicht etwas anschauen, wenn etwas gemacht werden soll.
    Ich würde gleich an der Tür darauf hinweisen, dass ihr leider wenig Zeit habt, weil ihr in 30 Minuten weg müsst, aber den Termin nicht absagen wolltet. Dann ist ein zeitlicher Rahmen gesteckt und ihr müsst nicht noch Kaffee anbieten...

  10. #10
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    Du kannst das Zeitfenster ja etwas großzügiger gestalten (45 min. oder so) - aber was kann der denn alles wollen, was man in dieser Zeit nicht erledigt bekommt?


    Vor welchen Fehlern, die er evtl. finden könnte, hast Du denn Angst?

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