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Thema: Bewährungsstrafe für Ex-SPD-Abgeordneten Tauss wegen Besitz v Kinder*****s

  1. #21
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    Ich habe da mal eine Frage zu: Wie wird der Besitz solcher Materialien zu Recherchezwecken denn gehandhabt?
    Ist der bestimmten "Ermittlern" nur innerhalb konkreter Untersuchungen gestattet? Aufbewahrung dann nur am Arbeitsplatz?

  2. #22
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    Nein, nur bestimmte Kripo-Leute, die der entsprechenden Soko angehören, meines Wissens nach.

  3. #23
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    Ja, so meinte ich das.
    Wie konnte ihm dann so ein dummer "Fehler" passieren?

  4. #24
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    Weil eigentlich jeder der mag sich über das Internet sowas besorgen kann?

    Vielleicht ist er tatsächlich ein Päderast - aber das kann man nun mal nicht durch einen Bluttest fest stellen.

  5. #25
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    Nein, ich meine, wie jemandem in seiner Position nicht bewusst sein kann, dass bei der Vorgehensweise Misstrauen aufkommt bzw. er sich strafbar macht.
    Und wenn es ihm bewusst war, würde das ja den Verdacht stärken, dass er pädophile Neigungen hat.

  6. #26
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    Tauss ist einer der ersten Abgeordnete gewesen der sich mit dem neuen Medium Internet in den 90er befasst hat, ich denke, er kann sehr gut mit Computern und Internet umgehen - verstecken wird er wohl da auch können.

    Ich meine mich zu erinnern, dass er der Ansicht war, dass er als MdB eine besondere Informationsrechtstellung hat - tja, jetzt ist er vorbestraft.

    Ilmarie, ich sage ja nicht dass der Verdacht ausgeräumt ist, aber man kann nicht auf Verdacht bestrafen.

  7. #27
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    Deichgräfin, vielen Dank für Deine Posts - bin oft genug nicht Deiner Meinung - hier aber stimme ich Dir voll und ganz zu!

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  8. #28
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    Zitat Zitat von Paris Beitrag anzeigen
    Ilmarie, ich sage ja nicht dass der Verdacht ausgeräumt ist, aber man kann nicht auf Verdacht bestrafen.
    Habe ich auch nicht so verstanden und ich sehe es auch so
    Mir war nur der rechtliche Rahmen dieser Informationsnutzung nicht ganz klar.

  9. #29
    Avatar von Babs
    Babs ist offline Hurra! Ach nee doch nicht
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    Ihm wurde zwar nicht "***uelles Interesse" nachgewiesen.

    Aber die Behauptung, es wären nur Recherchezwecke gewesen, wurde ihm nicht geglaubt vor Gericht.

    Erst eine Woche nach den ersten Vorwürfen, kam er mit der Recherche-Geschichte an (und zwar gegenüber der Presse, nicht ggü der Polizei)

    Er hatte nichts Schriftliches dieser "Recherchearbeit" vorzuweisen, hatte sich mit niemanden über diese "Arbeit" ausgetauscht.

    Sorry, für mich sind seine Interessen eindeutig

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