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Thema: Mietvertrag - ändern oder kündigen

  1. #1
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    Standard Mietvertrag - ändern oder kündigen

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    Hallo,

    mein Partner hat sich von mir getrennt - im Mietvertrag stehen wir beide. Ich möchte vorerst in der Wohnung bleiben - er ist, auf meinen Wunsch hin, gegangen.

    Ich habe so Angst, dass der Vermieter mich aus der Wohnung wirft. Ich habe gelesen, dass ich mit meinem Ex zusammen den Mietvertrag kündigen muss und dann muss einer neuer gemacht werden, in dem ich alleine als Mieter stehe.
    Ja und ich mache mir halt jetzt schon Gedanken, dass der Vermieter dann vll. sagt, die Wohnung will er nicht an eine Einzelperson vermieten, die ist zu groß, dass könne ich mir nicht leisten ....blablabla.

    Weiß nicht, wie ich mit dem Vermieter verhandeln soll.

    Hat jemand nen Tipp?

    Danke!!
    Maus

  2. #2
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    Solange dein Ex nicht darauf besteht, dass er aus dem Mietvertrag entlassen wird, kann doch erst mal alles so bleiben, wie es ist. es gibt keine Verpflichtung, dass alle Mieter in der Wohnung wohnen müssen.
    Wenn er raus will, dann würde ich nicht kündigen, sondern den Vermieter ansprechen, ob ihr einen Nachtrag zu dem Mietvertrag schließen wollt, dass du alleine Mieterin bist. Normalerweise, wenn dein Einkommen zu der Miete passt, wird jeder Vermieter den vorhandenen ordentlichen Mieter behalten wollen, jeder Mieterwechsel kostet den Vermieter Geld.
    Für dich gibt es eigentlich nur einen Grund, von dir aus eine Klärung anzustreben: Solange dein Ex im Mietvertrag steht, kannst du nicht alleine kündigen. Aber dem Problem kannst du dadurch begegnen, dass du dir von deinem Ex eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung in allen den Mietvertrag von ... betreffenden Angelegenheiten geben lässt. Ihm sollte an einer Entlassung aus dem Mietvertrag gelegen sein, wenn er gescheit ist, denn er haftet sonst für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag ebenso wie du.

  3. #3
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    Hallo,

    so eine Vollmacht, bedarf die einer bestimmten Form oder ist ein formloses Schreiben, dass ich selbst aufsetze und von ihm unterschreiben lasse, auch rechtsgültig?

    Danke!!

  4. #4
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    Unabhängig von den anderen rechtlichen Dingen gebe ich zu bedenken, dass der Vermieter im Falle der Änderung des Mietvertrages die Miete erhöhen kann.

  5. #5
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    Warum soll der Vermieter mir die Miete erhöhen?

    Der hat seit Jahren nicht erhöht und lässt sich auch nie blicken - er wohnt woanders. Eigentlich hat er sogar Angst vor seinen Mietern, glaub ich.
    Immer wenn er doch mal da ist und bemerkt, dass sich im Haus was tut - haut er schnell wieder ab. Es ist ihm auch super unangenehm, wenn man ihn mal auf irgendwas anspricht (z.B. ob er mal die Haustür wieder streichen lassen könnte (ist aus Holz und sieht schon bisschen abgeranzt aus)).

    LG Mäusl

  6. #6
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    Der Vermieter kann die Miete überhaupt nicht einseitig erhöhen, er kann versuchen, eine Mieterhöhung zu vereinbaren, aber damit muss sich die Mieterin auch im Falle einer Vertragsänderung erst mal einverstanden erklären. Einseitig kann der Vermieter die Miete überhaupt nur nach den gesetzlichen Vorschriften, also aufgrund von Modernisierung oder nach den Mieterhöhungsvorschriften erhöhen, und da müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
    So eine Vollmacht kann privatschriftlich erfolgen, problemlos, etwa so: hiermit bevollmächtige ich, ..Name und Anschrift..., Frau ...Name und Anschrift... mich bezüglich des Mietvertrages vom .... über die Wohnung .... in allen den Mietvertrag betreffenden Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen für mich abzugeben und entgegen zu nehmen. Datum. Unterschrift

  7. #7
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Der Vermieter kann die Miete überhaupt nicht einseitig erhöhen, er kann versuchen, eine Mieterhöhung zu vereinbaren, aber damit muss sich die Mieterin auch im Falle einer Vertragsänderung erst mal einverstanden erklären.
    Naja, so sieht das Juristische aus. Faktisch hat ein Exfreund die Kröte dennoch schlucken müssen. Und ein anderer Exfreund hat den Vertrag immer noch offiziell über ihn und seine Exfreundin laufen gehabt, auch als ich schon bei ihm wohnte, um da Begehrlichkeiten seines Vermieters zu blockieren.

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