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Thema: Thema Erbe - kennt sich jemand aus?

  1. #21
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    nur mal so am rande ....für beide beerdingungen meiner eltern ( traueranzeige ,blumenschmuck,särge,trauerfeier ,grabstein etc) haben wir 40.000 euro bezahlt dazu kommt nun die laufzeit des grabs und ca 15 jahre grabpflege !
    Ich bin Leben,das leben will,inmitten von Leben,das leben will.


    Albert Schweizer

  2. #22
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    Meine Oma bekommt ein Urnengrab. Dort liegt auch schon mein Opa begraben. Pflegen muss man es nicht wirklich, da dort eine Bronzeplatte liegt und auf der stehen halt Blumen und Grabschmuck. Die Pflege wird wohl meine Mutter bzw. meine Tante übernehmen.

    Ja, es wird sicherlich schwer werden zu beweisen, dass noch Geld da ist. Da sehe ich auch ein großes Problem.

  3. #23
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    Zitat Zitat von urs Beitrag anzeigen
    nur mal so am rande ....für beide beerdingungen meiner eltern ( traueranzeige ,blumenschmuck,särge,trauerfeier ,grabstein etc) haben wir 40.000 euro bezahlt dazu kommt nun die laufzeit des grabs und ca 15 jahre grabpflege !
    Das geht aber auch deutlich günstiger! Ebenso ist Grabpflege Geschmackssache, im Zweifelsfall kostet es nur diese Grabgebühr. Aber das bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
    lg
    grumby

  4. #24
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    Zitat Zitat von grumby Beitrag anzeigen
    Das geht aber auch deutlich günstiger! Ebenso ist Grabpflege Geschmackssache, im Zweifelsfall kostet es nur diese Grabgebühr. Aber das bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
    klar geht es immer günstiger ich bin vom durchschnitt ausgegangen

    http://bestatterweblog.de/archives/W...eerdigung/2910
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    Albert Schweizer

  5. #25
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    Watt schwätzt Ihr hier denn, um die Verwirrung komplett zu machen?

    Pflichtteilsrechte sind doch überhaupt kein Thema, weil es kein Testament gab.

    Alle leiblichen Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht, daher ist nur interessant, wie der verstorbene Vater mit der Oma verwandt war. Verstehe ich das recht, dass die Oma die leibliche Mutter Eures Vaters und der Halbschwester war, Euer Vater also nicht nur Kind des Opas? Daneben gibt es keine weiteren Geschwister mehr?

    Vorausgesetzt, das ist so, Tante und Vater waren leibliche Kinder der Oma, dann erben Tante und Vater zu je 50 %, Ihr tretet an Stelle des vorverstorbenen Vaters und tretet in seine 50 % ein.

    Ein Erbe hat Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses, Eure Tante muss, wenn Ihr Erben werdet, Auskunft darüber geben, was am Todestag an Vermögen da war und bei Zweifeln (hier scheint ja eventuell einiges fremdverwendet worden zu sein) auch Auskunft über Abverfügungen, Schenkungen in den letzten 10 Jahren erteilen. Da gibt es ansonsten nämlich noch Ansprüche... Sollte folglich zwischen dem Ende der Verwaltung durch Euren Vater vor 1 1/2 Jahren, vielleicht gibts da Aufzeichnungen/Kenntnisse Eurer Mutter über den Endsaldo damals, und dem Stand jetzt, eine erhebliche Diskrepanz bestehen, dann kann man guten Grundes nachhaken und zusätzliche Auskünfte verlangen.

    Bestattungskosten sind Nachlassschulden und werden von dem, was noch da ist, abgezogen, danach wird den Quoten entsprechend verteilt.

  6. #26
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    Zitat Zitat von Prinzessin auf der Bohne Beitrag anzeigen

    Vorausgesetzt, das ist so, Tante und Vater waren leibliche Kinder der Oma, dann erben Tante und Vater zu je 50 %, Ihr tretet an Stelle des vorverstorbenen Vaters und tretet in seine 50 % ein.
    Das hätte ich genau so gesehen.
    PadB, bist du Juristin oder hast du ev. eine Quelle zu deiner Aussage (wäre sicher interessant).
    Liebe Grüße,

    Jubi

  7. #27
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    Zitat Zitat von Prinzessin auf der Bohne Beitrag anzeigen
    Watt schwätzt Ihr hier denn, um die Verwirrung komplett zu machen?

    Pflichtteilsrechte sind doch überhaupt kein Thema, weil es kein Testament gab.

    Alle leiblichen Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht, daher ist nur interessant, wie der verstorbene Vater mit der Oma verwandt war. Verstehe ich das recht, dass die Oma die leibliche Mutter Eures Vaters und der Halbschwester war, Euer Vater also nicht nur Kind des Opas? Daneben gibt es keine weiteren Geschwister mehr?

    Vorausgesetzt, das ist so, Tante und Vater waren leibliche Kinder der Oma, dann erben Tante und Vater zu je 50 %, Ihr tretet an Stelle des vorverstorbenen Vaters und tretet in seine 50 % ein.

    Ein Erbe hat Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses, Eure Tante muss, wenn Ihr Erben werdet, Auskunft darüber geben, was am Todestag an Vermögen da war und bei Zweifeln (hier scheint ja eventuell einiges fremdverwendet worden zu sein) auch Auskunft über Abverfügungen, Schenkungen in den letzten 10 Jahren erteilen. Da gibt es ansonsten nämlich noch Ansprüche... Sollte folglich zwischen dem Ende der Verwaltung durch Euren Vater vor 1 1/2 Jahren, vielleicht gibts da Aufzeichnungen/Kenntnisse Eurer Mutter über den Endsaldo damals, und dem Stand jetzt, eine erhebliche Diskrepanz bestehen, dann kann man guten Grundes nachhaken und zusätzliche Auskünfte verlangen.

    Bestattungskosten sind Nachlassschulden und werden von dem, was noch da ist, abgezogen, danach wird den Quoten entsprechend verteilt.


    bevor man sich dann gedanken macht was man erbt -sollte zuerst geregelt sein ob überhaupt die kosten gedeckt sind
    wenn man das erbe antritt bekommt man nicht nur geld sondern hat auch pflichten! wenn man bei der angegebenen summe mal alles hochrechnet bleibt letztlich nicht so viel übrig und man sollte sich fragen ob es sich lohnt deshalb einen anwalt einzuschalten oder einen streit vom zaun zu brechen
    Ich bin Leben,das leben will,inmitten von Leben,das leben will.


    Albert Schweizer

  8. #28
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    Zitat Zitat von jubi1701 Beitrag anzeigen
    Das hätte ich genau so gesehen.
    PadB, bist du Juristin oder hast du ev. eine Quelle zu deiner Aussage (wäre sicher interessant).
    Jubi, ersteres und die Quelle ist das BGB.

    Urs, gottseidank, auch wenn es schlecht für mein Geschäft ist, werden die meisten Erbfälle in diesem Lande ohne Anwalt abgewickelt. Hier sieht es nicht nach überschuldetem Nachlass aus, genaue Auskünfte gibt es erst im zweiten Schritt, also würde ich die Tante freundlich aber bestimmt auf die gesetzlichen Gegebenheiten hinweisen und meine Auskünfte fordern. Wenn das nicht funzt kann man immer noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  9. #29
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    Zitat Zitat von Prinzessin auf der Bohne Beitrag anzeigen
    Watt schwätzt Ihr hier denn, um die Verwirrung komplett zu machen?

    Pflichtteilsrechte sind doch überhaupt kein Thema, weil es kein Testament gab.

    Alle leiblichen Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht, daher ist nur interessant, wie der verstorbene Vater mit der Oma verwandt war. Verstehe ich das recht, dass die Oma die leibliche Mutter Eures Vaters und der Halbschwester war, Euer Vater also nicht nur Kind des Opas? Daneben gibt es keine weiteren Geschwister mehr?

    Vorausgesetzt, das ist so, Tante und Vater waren leibliche Kinder der Oma, dann erben Tante und Vater zu je 50 %, Ihr tretet an Stelle des vorverstorbenen Vaters und tretet in seine 50 % ein.

    Ein Erbe hat Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses, Eure Tante muss, wenn Ihr Erben werdet, Auskunft darüber geben, was am Todestag an Vermögen da war und bei Zweifeln (hier scheint ja eventuell einiges fremdverwendet worden zu sein) auch Auskunft über Abverfügungen, Schenkungen in den letzten 10 Jahren erteilen. Da gibt es ansonsten nämlich noch Ansprüche... Sollte folglich zwischen dem Ende der Verwaltung durch Euren Vater vor 1 1/2 Jahren, vielleicht gibts da Aufzeichnungen/Kenntnisse Eurer Mutter über den Endsaldo damals, und dem Stand jetzt, eine erhebliche Diskrepanz bestehen, dann kann man guten Grundes nachhaken und zusätzliche Auskünfte verlangen.

    Bestattungskosten sind Nachlassschulden und werden von dem, was noch da ist, abgezogen, danach wird den Quoten entsprechend verteilt.
    Danke, Prinzessin, das war sehr aufschlussreich!
    Ja, unsere Oma war die leibliche Mutter unseres Vaters. EDIT: Und es gibt auch keine weiteren Geschwister mehr.
    Wir haben ihr jetzt ne E-Mail geschrieben, dass wir gerne unseren gesetzlichen Anteil hätten (50:50 zwischen ihr und uns), FALLS noch was übrig bleibt von dem Geld nach Abzug von Bestattungs- und Grabpflegekosten. Bin mal gespannt, was da kommt.
    Ich hasse so was, aber einfach stillschweigend sie machen lassen, geht mir irgendwie auch gegen den Strich
    Geändert von Lillie (15.06.10 um 16:55:48 Uhr)

  10. #30
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    Per Email? Daraus schließe ich, das auch Dein Verhältnis zur Tante nicht sehr eng ist, richtig?

    Wer hat die alte Dame denn gepflegt? Vom Finanziellen mal abgesehen?

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