Watt schwätzt Ihr hier denn, um die Verwirrung komplett zu machen?
Pflichtteilsrechte sind doch überhaupt kein Thema, weil es kein Testament gab.
Alle leiblichen Abkömmlinge haben ein gesetzliches Erbrecht, daher ist nur interessant, wie der verstorbene Vater mit der Oma verwandt war. Verstehe ich das recht, dass die Oma die leibliche Mutter Eures Vaters und der Halbschwester war, Euer Vater also nicht nur Kind des Opas? Daneben gibt es keine weiteren Geschwister mehr?
Vorausgesetzt, das ist so, Tante und Vater waren leibliche Kinder der Oma, dann erben Tante und Vater zu je 50 %, Ihr tretet an Stelle des vorverstorbenen Vaters und tretet in seine 50 % ein.
Ein Erbe hat Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses, Eure Tante muss, wenn Ihr Erben werdet, Auskunft darüber geben, was am Todestag an Vermögen da war und bei Zweifeln (hier scheint ja eventuell einiges fremdverwendet worden zu sein) auch Auskunft über Abverfügungen, Schenkungen in den letzten 10 Jahren erteilen. Da gibt es ansonsten nämlich noch Ansprüche... Sollte folglich zwischen dem Ende der Verwaltung durch Euren Vater vor 1 1/2 Jahren, vielleicht gibts da Aufzeichnungen/Kenntnisse Eurer Mutter über den Endsaldo damals, und dem Stand jetzt, eine erhebliche Diskrepanz bestehen, dann kann man guten Grundes nachhaken und zusätzliche Auskünfte verlangen.
Bestattungskosten sind Nachlassschulden und werden von dem, was noch da ist, abgezogen, danach wird den Quoten entsprechend verteilt.