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Thema: Teilzeitstelle / Steuerklasse 5 und Leistung von der Arge

  1. #1
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    Standard Teilzeitstelle / Steuerklasse 5 und Leistung von der Arge

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    Vielleicht weiss das ja jemand auf die Schnelle.

    Ich bewerbe mich ja gerade auf Teilzeitstellen (Vollzeit geht nicht wegen der Kinderbetreuung) Mache derzeit eine Weiterbildung bis Ende August und habe nun morgen auch schonmal ein Vorstellungsgespräch.

    Nur weiss ich nicht wie das in Zukunft mit dem Geld laufen soll. Da ich ja mindestens noch ein halbes Jahr verheiratet bin habe ich auch noch Steuerklasse 5 und nun frage ich mich ob ich mit einem 400€ Job erstmal nicht besser dran bin weil ich bei Steuerklasse 5 in Teilzeit nur etwa 300€ rausbekommen würde.

    Und der Ehegattenunterhalt würde wohl auch wegfallen wenn ich wieder arbeite. Ob ich dann wohl noch zusätzlich was von der Arge bekommen würde? Denn sonst würde ich ja viel viel weniger bekommen, selbst wenn ich arbeite.

    Versteht ihr was ich meine oder war zu kompliziert ausgedrückt?

    Ich habe leider überhaupt keine Ahnung von dem Thema aber muss mir bald mal Gedanken drum machen wie das laufen soll.

  2. #2
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    Du kannst doch die Steuerklasse ändern lassen, wenn ihr nicht mehr zusammen wohnt. Dann habt ihr beide die 4. Da hast du zumindest mehr als in der 5 raus. Ich glaube, im nächsten Jahr, wenn ihr nicht mehr zusammen lebt, kannst du dann in die 2.
    Tendenziell würde ich immer eine Festanstellung vorziehen.
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  3. #3
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    Ich würde ebenfalls einen regulären Job einem 400-Euro-Job vorziehen und auf Steuerklasse 4 wechseln (was anderes käme für mich persönlich ohnehin nie in Frage).

  4. #4
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    Aber warum komme ich nächstes Jahr in die 2 und nicht mehr in die 1 ? Dann bin ich doch geschieden und wieder ledig.

    Ach man kann einfach die Steuerklasse ändern? Blöde Frage, wo mache ich das ?

    Hat mein Ex dann auch die 4 ja?

  5. #5
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    Steuerklasse 2: Weil Du ein Kind hast und alleinerziehend bist. Ich hab das alles auch durch

    Ja, natürlich kannst du die Steuerklasse wechseln (pro Jahr 1x, glaube ich) und wenn Dein Mann in der 3 ist, wird er ganz schön kotzen, er muß nämlich in die 4, wenn du auch dahin willst und hat dann natürlich deutlich weniger als in der 3. Ich würde das auf alle Fälle machen.

    Ob Du arbeitest oder nicht, hat nichts mit dem Trennungsunterhalt zu tun. Das kommt drauf an, wieviel er verdient und wieviel du verdienst. Genauso mit dem Kindesunterhalt. Wobei ich glaube gelesen zu haben, daß ihr euch die Betreuung teilt. Da weiß ich nicht genau, wie das finanziell geregelt wird.
    Live fast! Die old!

  6. #6
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    Ja genau er hat Steuerklasse 3.

    Siehst du, mit der Klasse 2 wusste ich gar nicht. Danke

    Die kann ich dann bei der Stadt ändern lassen oder wo?

    Mein Mann sagt dass der Unterhalt für mich wohl komplett wegfällt wenn ich arbeiten gehe und die Differenz von der Arge bezahlt wird, aber das weiss ich nicht. Unterhalt für das Kind bekomme ich komplett weil er an 5 Tagen die Woche bei mir ist.

  7. #7
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    Geht Ihr nicht beide im nachfolgenden Kalenderjahr nach der Trennung in 1? Die ist doch für getrennt Lebende? Oder Du gehst ggf direkt in 2 und er in 1

  8. #8
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    1 ist meiner Meinung nach wenn man ledig ist oder ? Als wir noch nicht verheiratet waren hatten wir beide die 1.

  9. #9
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    1 war zumindest bei uns angesagt in dem Jahr nach der Trennung für uns beide. Vielleicht hat sich das geändert.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Dulcie Beitrag anzeigen
    Steuerklasse 2: Weil Du ein Kind hast und alleinerziehend bist.
    Richtig.

    Getrennt lebend ( aber da darf bei dir kein neuer Partner wohnen), ein Kind und alleinerziehend: Steuerklasse 2.
    lg
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