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Thema: Eine berufliche Frage oder ... and now for something completely different

  1. #1
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    Standard Eine berufliche Frage oder ... and now for something completely different

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    Hi,

    heute habe ich mich mal wieder geärgert, über mich, weil ich einfach nicht genug weiß und über unsere Buchhaltung, die alles besser weiß. *undichhasseesunwissendzusein*

    Ich bin Exportsachbearbeiterin und wir zählen -logisch- auch in Deutschland ansässige Exporteure zu unseren Kunden, d. h. die Ware wird an eine Adresse in Deutschland geliefert und irgendwann von den Exporteuren ins Ausland versendet. Daher wird in diesen Fällen keine MWSt berechnet.

    Bei Neukunden berechnen wir jedoch die MWSt. und schreiben diese nach Eingang der Ausfuhrerklärung gut bzw. wir überweisen den MWSt ? Betrag. Diesen Fall hatte ich vor kurzem und heute erzählte mir unsere Buchhaltungsfrau, daß die Rechnung mit MWSt gelöscht werden müsste und eine neue Rechnung ohne MWSt ausgelöst werden müsste. Da müsse man ganz vorsichtig sein, denn die MWSt habe übergreifende Konsequenzen und man könne die nicht so einfach ausbuchen. Ich meinte dann, die Überweisung an den Kunden buche man doch nicht als MWSt Rückerstattung, aber sie beharrte darauf, daß man eine neue Rechnung auslösen müsse. Mir kommt das ehrlich gesagt nicht so richtig vor, ABER ich bin in diesen Dingen wirklich nicht so bewandert.

    So und deshalb frage ich jemanden, der sich damit auskennt.

    Ist vielleicht nicht weltbewegend, aber im Netz habe ich nichts gefunden, ich will nicht dumm sterben und Ihr seid einfach die Besten *schleim*

    Danke für Eure Hilfe.

  2. #2
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    Hi Divine,
    probieren wirs mal.

    Wenn Ihr Waren kauft, bezahlt Ihr Vorsteuer.
    Die Rechnung, die Ihr an, in Deutschland ansässige Kunden schreibt wird mit Mehrwertsteuer berechnet.
    Die Differenz aus MWSt und VSt nennt mann Zahllast und muss an das Finanzamt gezahlt werden.
    Es kann sinnvoll sein, die Rechnung zu stornieren und eine neue Rechnung one MWSt. zu schreiben um die Vorsteuer-Voranmeldung nicht unnötig ansteigen zu lassen.
    Im Grunde ist die MWSt ein durchlaufender Posten, der, zumindest in der Handelsbilanz und GuV, unberücksichtigt bleibt.

    Hmm, Rechnungswesen ist nicht mein Spezialgebiet aber ich hoffe Dir geholfen zu haben.
    Frag einfach wenn noch was unklar ist.

    LG
    Hendrik II.

  3. #3
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    Hi Divine,

    das kommt auf Euer Buchhaltungssystem an. Bei bestimmten Kontonrahmen ist es so, daß Erlöskonten bestimmte Steuerschlüssel zugeordnet sind. Z.B. dem Konto Nr. 8410 ist fest der Mehrwertsteuersatz 16 % zugeordnet, d.h. wenn ich eine Ausgangsrechnung buche, wird auf der einen Seite das Kundenkonto bebucht auf der anderen Seite das Erlöskonto und das Mehrwertsteuerkonto. Erlöse ohne MWst. kann ich auf diese Konten nicht buchen. Genauso gibt es Konten für Umsätze ohne MWSt. auf denen es nicht möglich ist mit MWSt. zu buchen. Daraus folgt, daß ich die Mehrwertsteuer auch nicht separat stornieren kann, ich muß immer die ganze Buchung stornieren.

    Erstellt nun Euer System automatisch die zu den Ausgangsrechnungen gehörigen Rechnungen, muß zwangsläufig eine Gutschrift und eine neue Ausgangsrechnung erstellt werden.

    Viele Programme berechnen die Umsatzsteuervoranmeldung, indem sie die Nettoumsätze * den zugehörigen MWSt.-Satz rechnen. Würdest Du nun einfach die MWSt. ausbuchen (Buchung z. B. Kto. MWSt. an Bankkonto) würde ja der Nettoumsatz auf dem Erlöskonto stehenbleiben und in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einfließen.

    Ich hoffe mal dieser elend lange Sermon war halbwegs verständlich, ist eigentlich halb so kompliziert wie es sich anhört. Ansonsten frag einfach nochmal nach.


    Grüße Lucrezia

  4. #4
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    Vielen vielen Dank für die Mühe und die Zeit, die Ihr investiert habt!!!!

    Ihr seid klasse!

    Jetzt ist es mir einigermaßen verständlich! Aber ich glaube, Buchhaltung wird nie zu meinen favorisierten Beschäftigungen gehören!


    Hier im BB ist es richtig toll!!!

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