Hi Divine,
probieren wirs mal.
Wenn Ihr Waren kauft, bezahlt Ihr Vorsteuer.
Die Rechnung, die Ihr an, in Deutschland ansässige Kunden schreibt wird mit Mehrwertsteuer berechnet.
Die Differenz aus MWSt und VSt nennt mann Zahllast und muss an das Finanzamt gezahlt werden.
Es kann sinnvoll sein, die Rechnung zu stornieren und eine neue Rechnung one MWSt. zu schreiben um die Vorsteuer-Voranmeldung nicht unnötig ansteigen zu lassen.
Im Grunde ist die MWSt ein durchlaufender Posten, der, zumindest in der Handelsbilanz und GuV, unberücksichtigt bleibt.
Hmm, Rechnungswesen ist nicht mein Spezialgebiet aber ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Frag einfach wenn noch was unklar ist.
LG
Hendrik II.