Hi,

heute habe ich mich mal wieder geärgert, über mich, weil ich einfach nicht genug weiß und über unsere Buchhaltung, die alles besser weiß. *undichhasseesunwissendzusein*

Ich bin Exportsachbearbeiterin und wir zählen -logisch- auch in Deutschland ansässige Exporteure zu unseren Kunden, d. h. die Ware wird an eine Adresse in Deutschland geliefert und irgendwann von den Exporteuren ins Ausland versendet. Daher wird in diesen Fällen keine MWSt berechnet.

Bei Neukunden berechnen wir jedoch die MWSt. und schreiben diese nach Eingang der Ausfuhrerklärung gut bzw. wir überweisen den MWSt ? Betrag. Diesen Fall hatte ich vor kurzem und heute erzählte mir unsere Buchhaltungsfrau, daß die Rechnung mit MWSt gelöscht werden müsste und eine neue Rechnung ohne MWSt ausgelöst werden müsste. Da müsse man ganz vorsichtig sein, denn die MWSt habe übergreifende Konsequenzen und man könne die nicht so einfach ausbuchen. Ich meinte dann, die Überweisung an den Kunden buche man doch nicht als MWSt Rückerstattung, aber sie beharrte darauf, daß man eine neue Rechnung auslösen müsse. Mir kommt das ehrlich gesagt nicht so richtig vor, ABER ich bin in diesen Dingen wirklich nicht so bewandert.

So und deshalb frage ich jemanden, der sich damit auskennt.

Ist vielleicht nicht weltbewegend, aber im Netz habe ich nichts gefunden, ich will nicht dumm sterben und Ihr seid einfach die Besten *schleim*

Danke für Eure Hilfe.