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Thema: Totgeburt und Recht des Vaters? :-(

  1. #1
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    Standard Totgeburt und Recht des Vaters? :-(

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    Hallo an alle. Zunächst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich hier nicht unter meinem normalen Nick schreibe, aber mir ist diese Sache einfach zu "persönlich" und ich möchte gerne vermeiden daß mit meinem normalen Nick diese Geschichte verbunden wird.

    Ich hoffe daß Ihr dafür vielleicht Verständnis habt.

    Meine Frage ist:

    Ich war schwanger, im 7. Monat habe ich nun mein Kind verloren, eine Totgeburt.

    Die Schwangerschaft war sehr kompliziert, und der Vater hat sich kein bisschen darum gekümmert wollte das Kind aber. Wir waren zusammen. Nachdem er mich einmal in einem Streit in den Bauch geschlagen hat, habe ich die Beziehung beendet, es war eine Fernbeziehung.

    Jetzt möchte er gerne das daß totgeborene Kind auch als seines anerkannt wird.
    Und meine eigentliche Frage: Hat er dazu das Recht?

    Es wäre schön wenn ich eine Antwort darauf kriegen könnte und hier keine Diskussionen lostrete über moralisches.

    Danke, Eure M.

    Schön wäre wenn Ihr nicht quotet, möglicherweise möchte ich irgendwann wieder löschen.

  2. #2
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    mein tiefes mitgefühl. vllt schreibst du unsere janne mal per pn an, damit hier nicht irgendwelche diskussionen losgehen. sie kann dir mit sicherheit weiterhelfen oder aber entsprechende adressen nennen.

    vlg
    a.
    *************

    [CENTER]Das Internet und die dort kultisch bewahrte Anonymität verleihen jedermann quasi die Generalvollmacht, ungestraft alles Mögliche über jede beliebige andere Person zu äußern. Ich kann mir kaum einen moralisch verwerflicheren Missbrauch des Gedankens der Redefreiheit vorstellen.
    Richard Bernstein in der New York Times[/CENTER]



    Meine Bücher verkaufe ich jetzt woanders

  3. #3
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    Hallo Madeleine, es tut mir ganz schrecklich leid und ich wünsche dir sehr viel Kraft...
    So viel ich weiss, hat er keine Rechte, wenn ihr unverheiratet seid, ausser DU gestehst ihm Rechte zu.
    Ich vermute mal, dass er mit seiner Anerkennung sein Gewissen reinigen will, zu spät...
    Es nimmt der Augenblick, was Jahre gaben.
    (nach Johann Wolfgang von Goethe)

  4. #4
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    Was hat er davon?

    Ich glaube, er hat kein Recht dazu, würde aber an deiner Stelle bei Pro Familia oder einer anderen Beratungsstelle anrufen, die können dir sicher Auskunft geben.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  5. #5
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    Erst einmal möchte auch ich Dir mein tiefes Mitgefühl ausdrücken, das tut mir sehr sehr leid
    Wenn Dich die Frage sehr beschäftigt, dann würde ich - wie Gela bereits vorgeschlagen hat - Janne eine private Nachricht schicken. Deine Kraft brauchst Du jetzt für Dich und wichtigeres, als in diesem Thread aus evtl. Mutmaßungen und Halbwissen das Richtige heraussuchen zu müssen, das kostet nur Nerven.

  6. #6
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    Tut mir leid für Dich, aber Deine Frage müsste doch woanders geklärt werden als hier.
    +


  7. #7
    Avatar von Minerva
    Minerva ist offline l'impératrice, c'est moi
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    Es tut mir sehr leid. Ich würde an deiner Stelle eine Beratung in Anspruch nehmen bei einem Anwalt, die erste Stunde ist doch meist gratis? Der weiß es bestimmt

    Wünsche dir viel Kraft und alles Gute!
    [FONT="Courier New"]It's beauty that captures your attention;
    personality which captures your heart. [/FONT]

    http://de.youtube.com/watch?v=6_43S3lgq2Y

  8. #8
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    Es tut mir sehr leid, was du erleben musstest. Sehr, sehr traurig.

    Ich würde beim Jugendamt und beim Standesamt anrufen. Ich hab z.B. mit meinem Freund beim Jugendamt die Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt geregelt. In anderen Städten ist dafür wohl das Standesamt zuständig. Die werden dir also auch rechtliche Auskünfte geben können.

  9. #9
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    Es tut mir auch sehr leid zu lesen, was dir passiert ist!

    Mal eine Frage: ich wusste nicht, dass bei Totgeburten auch die Väter eingetragen müssen. Warum?

  10. #10
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    Pn an dich, Madeleine!

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