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Thema: Anzeige wg. Nötigung im Straßenverkehr...

  1. #1
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    Standard Anzeige wg. Nötigung im Straßenverkehr...

    Anzeige
    ... habt ihr das schonmal gemacht?

    Ich bin heute morgen auf dem Weg zur Arbeit massiv von jemandem genötigt worden. Ein Arbeitskollege war Zeuge, da er zwei Autos hinter mir fuhr und ich habe auch noch das Kennzeichen eines weiteren Fahrzeugs, das beteiligt war. Andererseits möchte ich diese Leute auch nicht in etwas reinziehen. Man hat ja im Grunde nur Ärger...

    Letztendlich bringt es mir nichts, aber dieser Typ mißbraucht seinen Wagen als Waffe und sollte eigentlich einen Denkzettel bekommen. Ich bin so unschlüssig, was ich machen soll!?

    LG, shirl.
    It's easy to be morose and hard to be happy.

  2. #2
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    Anzeigen. Geht doch mittlerweile ganz unproblematisch online und das würde ich auch nutzen.
    Dumm ist der, der Dummes tut!

  3. #3
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    Ja, einfach geht das. Aber was kommt dann noch für ein Rattenschwanz hinterher?

    Da muss ich mir doch sicher auch einen Anwalt nehmen, oder? Und die genannten Zeugen werden zur Verhandlung geladen. Ich weiß nicht, ob ich es nicht nachher bereue Andererseits wird sich der Typ dann weiterhin aufführen wie eine Wildsau und es hat keine Konsequenzen für ihn
    It's easy to be morose and hard to be happy.

  4. #4
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    Rufe doch einfach mal bei dem für dich zuständigen Polizeirevier an. Die Damen und Herren sind meisten sehr nett. Bespreche das mal mit denen.

    Ich für meinen Teil würde ihn nicht anzeigen, weil - wie du schon gesagt hast - der Rattenschwanz meistens sehr lang ist und man meistens der gelackmeierte ist bei solchen Sachen.

    Allerdings, da gebe ich dir uneingeschränkt recht: Solche Typen gehören eigentlich bestraft und ich ärgere mich maßlos

  5. #5
    Avatar von Medha
    Medha ist offline Spritzenkassen Anwärterin
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    Anzeigen. Mir ist mal was ganz ähnliches passiert. Ich war zwar allein im Auto, habe mir aber das Kennzeichen eines anderen Wagens, dessen Fahrer die Situation auch gesehen hat notiert und konnte mir, als ich an dem Spacken der mich genötigt hat vorbeigefahren bin, sein Gesicht merken.

    Ich habe dann auch noch zwei Nächte darüber geschlafen und bin zur Polizei. Der Typ war Berufskraftfahrer und wer weiss, was noch alles passiert, wenn der Tag für Tag unterwegs ist und denkt, die Strasse gehöre ihm. Bei der Polizei sagte man mir, dass viel zu selten angezeigt wird. Wenn man schon so schön Zeugen beisammen hat, dann sollte man das ruhig tun, die sind auch froh über jeden Idioten, dem ein Dämpfer verpasst wird.

    Es kam nach ein paar Monaten zur Verhandlung, mein Arbeitgeber hat mich freigestellt. Der andere Zeuge musste von etwas weiter her anreisen und wir waren etwas enttäuscht, als wir nicht aussagen mussten. Der Anwalt hat seinem Mandanten bei der eindeutigen Beweislage wohl geraten alles einzuräumen. Das ganze fand noch zu DM Zeiten statt, vor fast genau 10 Jahren und der LKW Fahrer durfte 2400 DM, zahlbar in 6 Monatsraten blechen.

  6. #6
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    Wir haben mal von der Autobahn aus die Polizei angerufen, um ein Kennzeichen von jemandem durchzugeben, der im Stau wie ein Irrer über den Standstreifen überholt hat. Die Polizei hat das an die Autobahnpolizei weitergegeben, die sind über die nächste Auffahrt gekommen und haben den dann quasi auf frischer Tat erwischt und einkassiert ohne das wir weiteres damit zu tun hatten.
    Funktioniert jetzt in Deinem speziellen Fall zwar nicht, aber vielleicht mal als Anregung, wenn man mal in eine derartige bzw. ähnliche Situation kommt.
    Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.

  7. #7
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    Wenn es tatsächlich den Tatbestand der Nötigung erfüllt zeig ihn an. In Strafsachen erledigt den Rest der Staatsanwalt, falls es zur Anklage kommt!Du selbst brauchst nur einen anwalt wenn du Nebenklage erheben willst, wofür es nur bei anschliessenden Schadenersatzansprüchen (auf dem zivielrechtlichen Weg) einen Anlass gibt
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

  8. #8
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    Woraus bestand denn die Nötigung?
    kannst du den Fahrer beschreiben? das wäre wichtig.

    wenn du Anzeige erstattest dann wirst du als Zeugin/Geschädigte vernommen bei der Polizei vernommen, alles andere geht dann über die Staatsanwaltschaft. Ein riesiger Rattenschwanz ist das nicht. Wenn es zu einer Verhandlung kommt wirst du als Zeugin geladen und machst deine Aussage, fertig. Einen Anwalt brauchst du nicht.
    Wenn du das Ganze allerdings als "Ärger" ansiehst dann solltest du keine Anzeige machen.
    Und bei einer Anzeige über eine sog. Onlinewache wirst du wahrscheinlich auch noch einmal als Zeugin vernommen werden.

  9. #9
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    Nicht denken, dass das nichts bringt. Mir ist mal was ganz fieses passiert und ein Taxifahrer hat mich dann ermutigt, ich solle anzeigen. Der Polizist meinte noch, da kommt sowieso nichts raus aber: der Typ musste seinerzeit 2.000,00 DM zahlen. Zwar nicht an mich (an eine gemeinnützige Einrichtung) aber trotzdem. Und selbst, wenn das Verfahren tatsächlich eingestellt würde (passiert ja nicht selten), dann hat er/sie wenigstens eine einschlägige Eintragung bei der Polizei, falls er/sie so etwas ähnliches noch mal macht.

    Edit: Das war übrigens nur ein Gang zu Polizei und fertig, jetzt gehts doch auch online.
    Geändert von Exuser58 (29.06.10 um 21:39:54 Uhr)

  10. #10
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    Ja, ich habe das schon einmal gemacht - ich bin massiv bedrängelt, dann geschnitten und ausgebremst worden - als ich den Fahrer an der nächsten roten Ampel fragen wollte, was das denn bitte soll, hat er mir noch den Stinkefinger gezeigt. Ich hab in der Nähe eine Wachstube und hab es dem Polizisten dort erzählt, mit dem Kennzeichen - machen konnte er nicht viel, aber er hat den Halter des Wagens angerufen und "klein" gemacht. Die Daten des Fahrers waren wohl alle schon gespeichert.

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