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Thema: Prozess um Todesfall Brunner

  1. #11
    Avatar von HopiStar
    HopiStar ist offline Queen of f***g everything
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    Im Falle einer Verurteilung hätte der jüngere Täter wohl mit bis zu 10 Jahren, der Volljährige mit lebenslänglich zu rechnen. So sagte man in den Nachrichten.

    Viele Grüße
    Hopi
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  2. #12
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    Zitat Zitat von Cara Beitrag anzeigen
    Glaube ich nicht, Vivian. Da wird für die Jungs "mehr drin sein". Der Mordfall hat Entsetzen ausgelöst. Wenn die Rinter hier eine niedrige Strafe verhängen, wird es viel Entsetzen und Aufsehen geben. Zumal Brunner ja auch posthum geehrt worden ist. Dem kann sich die Staatsanwaltschaft nicht widersetzen mit einer niedrigen Strafe.
    Cara, wenn Jugendrecht anzuwenden ist, dann muß das angewendet werden. Die Staatsanwaltschft kann übrigens n u r eine Bestrafung fordern und zwar genau nach dem was der Strafrahmen hergibt. Richten tut ein Gericht. Ich geh mal davon aus, dass das in diesem Fall eine Große Stráfkammer ist, drei Berufs-, zwei Laienrichter und auch die können und dürfen nur nach dem entscheiden, was die Aktenlage, die Verhandlung und das Strafgesetzbuch hergeben. Das ist auch gut so. Auch und ich gerade in so einem Fall, on dem man gerne mal vergessen würde, dass es sowas wie rechtsstaatliche Grundsätze gibt. Aber da wir alle gern in einem demokratischen Land leben wollen, tun wir das natürlich nie.

    Ganz persönlich mag ein Herr Brunner ein Mensch wie du und ich gewesen sein, aber im speziellen ist er ein ganz mutiger und heldenhafter Mann gewesen, der uns gerne mal ein Vorbild in Zivilcourage sein darf. Sein Vater wird den Sohn sicherlich sehr vermissen, aber er kann stolz und dankbar sein, ihn gehabt zu haben. Wenn ich über den Fall Brunner lese und höre habe ich immer mit den Tränen zu kämpfen.

    Ich hoffe, dass die Täter mit der vollen Härte, die unsere Gesetze zulassen, bestraft werden.

  3. #13
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    Zitat Zitat von Heather Beitrag anzeigen
    Einer von den beiden war doch zur Tatzeit schon über 18, da gilt doch das Jugendstrafrecht nicht mehr, oder?
    Doch. Das ist ja das Paradoxe in diesem Land. Man darf Auto fahren und wählen gehen mit 18, sogar heiraten. Bloß wenn man Mist baut, dann wird
    noch Nachsicht geübt und man wird wie ein Baby behandelt.
    Ich glaube das Jugendstrafrecht wird noch bis 21 angewendet. Leider.

    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, dass die Täter mit der vollen Härte, die unsere Gesetze zulassen, bestraft werden.
    Welche Härte denn bitte? Die Jugendstrafen -selbst wenn es zur Höchststrafe kommen sollte- sind doch ein absoluter Witz.

  4. #14
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    Deichgräfin, ich weiß nicht, was du meinst und warum du mich so angehst.

    Ich bin in diesem Fall sehr dafür, dass das Gericht (ich weiß, dass die Staatsanwaltschaft verfolgt und anklagt) nach den vorliegenden Fakten verurteilt in einem Ermessensspielraum verurteilt. Nur hoffe ich in diesem Fall, dass sie die Strafe - Jugendstrafe und Strafe - eben recht weit oben auf der Latte ansetzt. Das hoffe ich.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  5. #15
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    Zeig mir mal, wo ich dich angegangen bin?

  6. #16
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    Zitat Zitat von vivian Beitrag anzeigen
    Doch. Das ist ja das Paradoxe in diesem Land. Man darf Auto fahren und wählen gehen mit 18, sogar heiraten. Bloß wenn man Mist baut, dann wird
    noch Nachsicht geübt und man wird wie ein Baby behandelt.
    Ich glaube das Jugendstrafrecht wird noch bis 21 angewendet. Leider.
    Nein, nicht ganz... 18-20jährige sind Heranwachsende, und da wird geprüft inwiefern eine Schuldfähigkeit und Reife vorliegt, soweit ich weiß, und ob es eine "jugendtypische" Tat war.
    Ich finde das richtig so, dass das so gemacht wird.

    Welche Härte denn bitte? Die Jugendstrafen -selbst wenn es zur Höchststrafe kommen sollte- sind doch ein absoluter Witz.
    10 Jahre, für einen jungen Menschen, sind eine lange Zeit..
    Da ist derjenige in der Zeit im Gefängnis, in der andere sich ihr Leben aufbauen, mit Ausbildung/Studium usw. (Nicht dass ich das für falsch halte, aber als absoluten Witz würde ich das nicht bezeichnen...)
    Die sind dadurch ihr ganzes Leben bestraft..

    Das Jugendstrafrecht soll ja so sein, dass ein junger Mensch der noch am Anfang des Lebens steht zwar bestraft wird, aber auch die Chance bekommen soll sich zu ändern, sich ein normales Leben kann aufzubauen ohne Kriminalität.
    Dazu gibt es z.B auch diese Boxcamps, wo Jugendliche lernen einen geregelten Tagesablauf zu absolvieren, einen normalen Umgangston lernen usw. (Klar, jemand der einen Mord begangen hat, kommt da natürlich nicht hin..) Da lernen die erstmal ein normales, friedliches Leben, weil sie das von zuhause meistens nicht kennen.
    Wenn man die Jugendlichen einfach nur wegsperrt, werden sie in der Regel eher noch krimineller. Im Knast herrschen ganz andere Regeln wie draußen und wenn sie rauskommen, kommen sie nicht klar, werden wieder kriminell. Das kann eigentlich niemand wollen..

    Wie gesagt, Jugendliche sollen bestraft werden, aber hohe Gefängnisstrafen alleine sind nicht das Wahre.
    Das Jugendstrafrecht hat seinen Sinn, auch wenn es bestimmt Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
    Man muss dem Leben immer einen Whisky voraus sein...


    „Ein Frosch ohne Humor ist nur ein kleiner grüner Haufen!“.
    Kermit

  7. #17
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    Zitat Zitat von basementcat Beitrag anzeigen
    10 Jahre, für einen jungen Menschen, sind eine lange Zeit..
    Nein, so sehe ich das nicht. Er ist mit Ende 20 wieder draußen und hat
    sein ganzes Leben noch vor sich.
    Der Mann, den sie umgebracht haben, war glaub ich ca. 50, hatte eine
    Familie und hätte sicher gern noch 30 Jahre sein Leben genossen.

  8. #18
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    Zitat Zitat von vivian Beitrag anzeigen
    Nein, so sehe ich das nicht. Er ist mit Ende 20 wieder draußen und hat
    sein ganzes Leben noch vor sich.
    Der Mann, den sie umgebracht haben, war glaub ich ca. 50, hatte eine
    Familie und hätte sicher gern noch 30 Jahre sein Leben genossen.
    Das ist wohl wahr, aber wir haben ein Täter- und kein Opferstrafrecht. Ich denke mir hier auch, sch... auf Boxcamps, die beiden Mistkerle haben einem Menschen mit Absicht das Leben genommen, Jugend hin oder her. Und sie wollen dem Opfer auch noch eine Teilschuld zuschieben. Heißt für mich, dass sie nichts gelernt haben, nichts bereuen und die anderen Aussagen offensichtlich mit ihren Anwälten abgesprochen haben. "Wir wollten das nicht" . Klar, wenn ich einen am Boden liegenden Menschen mehrmals brutal gegen den Kopf trete, dann muss ich natürlich nicht damit rechnen, das derjenige stirbt. So viel Verständnis haben bereits Zwölfjährige.

    Die Kommentare von basementcat sind (theoretisch) richtig und entsprechen der derzeitig herrschenden Rechtsauffassung, sie klingen vernünftig und fundiert. Aber nur solange, bis man nicht persönlich betroffen ist. Argumentiere so mal gegenüber dem Vater des Opfers, der seinen Sohn verloren hat.

    Ich kenne einen ähnlichen Fall, ist gut 20 Jahre her. Eine Bekannte von uns wurde ************ und ermordet - von einem 19jährigem Täter, der auch keinerlei Reue gezeigt hat. Mord aus niedrigen Beweggründen. Der wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und kam nach 10 Jahren Gefängnis wieder raus, also mit 29. Zwischenzeitlich ist er also wieder auf freiem Fuß und hat sogar eine Familie gegründet. Das hatte unsere Bekannte auch vor - ihr Traum war es, eine eigene Familie mit Mann und Kindern zu haben. Der Täter hat ihr diesen Traum genommen und das Leben gleich dazu. Also darf schon die Frage erlaubt sein, welche Berechtigung dieser Kerl eigentlich hat, heute ein normales Leben in Freiheit zu führen?

    Unser Rechtssystem mag funktionieren, aber ob es auch gerecht ist und in bestimmten Fällen nachvollziehbar, steht auf einem anderen Blatt. Wer denkt daran, was ein Opfer durchgemacht hat, welche Qualen es erlitten hat, währenddessen der Täter von Resozialisierungs�maßnahmen profitiert? Das Opfer und die Tat geraten in Vergessenheit, der Täter lebt weiter. Mit ein wenig psychologischer Hilfe und persönlichen Verdrängungsmaßnahmen kann er gut damit leben - das Opfer nicht, sei es, dass es nicht überlebt hat oder ein Leben lang mit den Nachwirkungen kämpfen muss, sein Leben ist zerstört. Denn es erhält nicht so viele staatliche Hilfen wie der Täter.

    Insgesamt fällt es mir sehr schwer, hier mit dem Jugendstrafrecht und einer "jugendtypischen Tat" gerade im Fall von Herrn Brunner oder meiner Bekannten zu argumentieren. Sie hieß übrigens Petra und war ein wunderbarer und lebenslustiger Mensch. Kaum zu glauben, dass ihr gewaltsamer Tod schon 20 Jahre her ist. Zwischenzeitlich hätte sie wohl ihre Wunschfamilie gehabt. Sogar ich habe es teilweise vergessen, wie beschrieben. Ihr Mörder wohl zwischenzeitlich auch.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  9. #19
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    Zitat Zitat von vivian Beitrag anzeigen
    Doch. Das ist ja das Paradoxe in diesem Land. Man darf Auto fahren und wählen gehen mit 18, sogar heiraten. Bloß wenn man Mist baut, dann wird noch Nachsicht geübt und man wird wie ein Baby behandelt.

    Ist es nicht ebenso paradox, dass Erwachsene (auch hier im Board in vielen Threads) sich ständig darüber auslassen, wie unreif "die Jugend" doch sei, bei Straftaten dann aber fordern, sie mit voller Härte und wie reife Erwachsene zu bestrafen?


    Ich sehe das wie Basementcat. Und das mit den hypothetischen Restlebensjahren der Opfer kann kein Argument für's Strafmaß sein. Dann müssten wir ja auch einen Säuglingsmord höher bestrafen, als einen Rentnermord, weil der Säugling länger gelebt hätte.

  10. #20
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    Ein Bekannter von mir arbeitet in der Justizvollzugsanstalt und der sagt ganz klar : "Wenn jemand mein Kind ************ und tötet, dann bringe ich den um und geh in den Knast. Da komm ich bei guter Führung nach 7 Jahren raus. Und das ist es mir wert"

    Das finde ich schon sehr krass!!!!
    Erschreckend finde ich auch wie wenig diese Strafmaße in der Bevölkerung als gerecht empfunden werden; geht mir ja auch so.
    Wie der Banker, der jetzt gerade 10 Monate auf Bewährung & 100 000 Eure Geldstrafe bekommen hat.....
    Man hat ja heutzutage kaum noch Gelegenheit zu lügen. Die raffinierte Lüge nimmt einen zeitlich zu sehr in Anspruch, und die plumpe ruiniert das Image!

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