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Thema: Wann verjährt eine Mietkaution?

  1. #1
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    Standard Wann verjährt eine Mietkaution?

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    Guten Morgen,

    ich finde im Netz nur Artikel dazu, wie lange ein Vermieter eine Kaution einfordern kann (3 Jahre), wenn man eingezogen ist.
    In unserem Fall ist es so, dass wir inzwischen fast ein Jahr aus dem Mietvertrag raus sind, der Vermieter sich aber einfach totstellt. Weder hat er Nebenkosten abgerechnet, noch hat er Schäden angemeldet.
    Da wird auch nichts mehr kommen, wir gehen von purer Bosheit aus. Ohne seine Unterschrift kommen wir nicht an unser Geld.
    Der Fall liegt längst beim Anwalt, aber auch dem müssen wir laufend hinterhertelefonieren, sonst passiert da irgendwie gar nichts.
    Ich wollte jetzt eigentlich nur mal wissen, was passieren würde, wenn wir keinen Anwalt einschalten würden.
    Verjährt so ein Anspruch nicht irgendwann? Oder würde der Herr Sohn vielleicht irgendwann den Anspruch erben? Besteht überhaupt noch irgend ein Anspruch nach, sagen wir, Ablauf des folgenden Kalenderjahres (Frist für NK-Abrechnung)?
    Mich macht das so wütend.
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  2. #2
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Falls noch eine NK-Rechnung offen ist, kann er die Kaution wohl noch zurückhalten.
    Hier ist ein Artikel dazu:
    http://www.anwalt.de/rechtstipps/str...ng_000070.html

    In eurem Fall würde ich mich an einen Mieterverein wenden. Das ist billiger als ein RA (wobei dort natürlich auch RA arbeiten ), die sind engagiert und haben Erfahrung mit sowas.

  3. #3
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    [quote=Steffi;2539977] Weder hat er Nebenkosten abgerechnet, noch hat er Schäden angemeldet.
    [quote]

    6 Monate nach Übergabe der Wohnung kann er keine Schäden mehr anmelden.

    Für die Nebenkostenabrechnung besteht eine Frist von 12 Monaten. Ist die verstrichen, kann er nichts mehr nachfordern. http://www.anwalt-mietrecht.de/aktue...echnungen.html

  4. #4
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    http://www.mieterbund.de/929.html?&n...1undsword_list[]=mietkaution

    Also so wie ich das rauslese verjährt das nicht, der Vermieter kann sich aber bis zu einem Jahr Zeit lassen mit der Rückzahlung.
    Weiss jetzt nicht ob das hilfreich ist in deinem speziellen Fall.
    Kannst du deinem Anwalt die Frage nicht schnell am Telefon stellen. Der müsste das doch wissen.
    LG June

  5. #5
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  6. #6
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    Danke schonmal für eure Hinweise!

    @struppi: wir sind (noch) im Mieterverein und der Anwalt ist auch darüber beauftragt worden. Lässt sich nur irgendwie viel Zeit

    Ok, Verjährung gibt es prinzipiell, lese ich raus.
    Aber wie soll das praktisch ablaufen?
    Die Kaution liegt auf einem Unterkonto meines Girokontos, ich sehe das Geld also, wenn ich mich bei meiner Bank anmelde.
    Um dranzukommen, benötige ich aber ein unterschriebenes Formular des Vermieters, der sich, wie gesagt, totstellt.
    Die Bank weiß ja nun offiziell nicht, dass wir aus dem Mietvertrag raus sind. Ich müsste es ihr also irgendwie nachweisen (wir haben keine Kündigungsbestätigung des Vermieters bekommen). Müssten die daraufhin das Konto freigeben?
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  7. #7
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    Oh, das hat geholfen.
    Der Anwalt hat endlich zurückgerufen.
    Er hat noch gewartet, weil die Frist noch nicht ran sei - 12 Monate eben.
    Er sagt, manche Richter sagen 6, andere 12 Monate und er wollte nicht zu früh aktiv werden.
    Hätter ja mal vorher sagen können

    Danke euch, jetzt gehts hoffentlich voran....
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

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