Unser Vermieter ersetzt Türen u. Fenster bei Beschädigung.
Wobei eine Kerbe im Türrahmen wohl eher nicht darunter fällt.
Für Schönheitsreparaturen wie Streichen sind wir selber zuständig.
Unser Vermieter ersetzt Türen u. Fenster bei Beschädigung.
Wobei eine Kerbe im Türrahmen wohl eher nicht darunter fällt.
Für Schönheitsreparaturen wie Streichen sind wir selber zuständig.
Türen udn Türrahmen lackieren gehört zu den Mieteraufgaben, wenn dieser die Schönheitsreparaturen übernommen hat. Zum Lackieren gehört auch Schleifen und wenn nötig Kerben spachteln.
Die Fugen im Bad sind ganz klar Vermietersache, es sei denn, ihr habt sie mit Absicht kaputt gemacht.
Das heißt, im Mietvertrag sollte dazu eigentlich schon was stehen, oder?
In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -
wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...