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Thema: Mieter + Vermieter UND Reparaturen, Instandsetzungen, Schönheitsreparaturen...

  1. #1
    Avatar von sunny69
    sunny69 ist offline Preiswert-und Duft-Junkie
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    Standard Mieter + Vermieter UND Reparaturen, Instandsetzungen, Schönheitsreparaturen...

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    Hi liebe Beauties,

    ich brauche mal euren Rat...

    Malern u.a. gehört i.d.R. zu Schönheitsreparaturen - und der Mieter ist dafür zuständig - das weiß ich... (natürlich spielen die jeweiligen Mietverträge da auch immer eine Rolle)

    Aber wie ist das z.B. mit diesen beiden Punkten:

    [LIST=1][*]Die Türrahmen und die Türen müssten gemalert werden - über die Jahre ist dort ne Kerbe drin und dort die Farbe ab usw. - wer ist dafür zuständig - Vermieter oder Mieter?[*]Die Fugen in meinem Bad müssten neu verfugt werden - Vermieter oder Mieter?[/LIST]

    Eigentlich heißt es doch, dass das, was an Gegenständen beim Einzug in der Wohnung war - und auch nach Auszug dort bleibt, Sache des Vermieters ist - oder?

    Was habt ihr schon für generelle Erfahrungen in Bezug auf die im Threadtitel genannten Sachen und euren Vermietern gemacht?

    Wie seht ihr das mit meinen 2 Anliegen - Mieter oder Vermieter?

    LG von Andrea
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  2. #2
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    Hallo,

    bei uns ist das finanziell festgelegt. Kleinere Dinge trägt der Mieter, bis zu einem gewissen Betrag (ca. 100 Euro), diese Beträge dürfen einen Jahresgrenzwert dann aber auch nicht überschreiten. Wir haben z.B. mal einen alten Duschkopf erneuert oder eine kleine Stelle an der Wand ausgebessert.

    Wir brauchen bald neue Fenster und der Vermieter kümmert sich gerade drum, diese bald zu ersetzen. Er ersetzt aber nur die, die wirklich nicht mehr in Ordnung sind. Nicht mehr schön sind alle, aber da sie noch gehen, werden sie nicht ersetzt. Nur die, die z.B. Schimmel verursachen können, weil sie Kältebrücken verursachen.

    Meiner Laienmeinung nach ist die grundsätzliche Instandhaltung der Wohnung Sache des Vermieters, wenn es um Schäden geht. Oder ein generelles Austauschen aller 10 Jahre oder so. Wenn es "nur" um Schönheit geht, ist es wohl auch schnell Sache des Mieters.

    Aber ich lass mich auch gern belehren. Haben nur grad einen Umzug durch. Da hat der Vermieter nichts an den Türen gemacht, dürfen wir aber, wenn wir gern möchten. Aber nicht vertraglich geregelt, wenn wir es lassen, können wir die Türen so wieder abgeben später. Nur ganz ehrlich, Türen ausbessern ist teuer bzw. aufwendig (nur streichen ist da nicht, müssen ja auch abgeschmirgelt werden etc) und deshalb lassen wir das erstmal.

    Gruß
    Geändert von Shermaine (02.08.10 um 19:22:41 Uhr) Grund: hab nochmal drüber nachgedacht :-)

  3. #3
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    Unser Vermieter ersetzt Türen u. Fenster bei Beschädigung.
    Wobei eine Kerbe im Türrahmen wohl eher nicht darunter fällt.
    Für Schönheitsreparaturen wie Streichen sind wir selber zuständig.

  4. #4
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    Türen udn Türrahmen lackieren gehört zu den Mieteraufgaben, wenn dieser die Schönheitsreparaturen übernommen hat. Zum Lackieren gehört auch Schleifen und wenn nötig Kerben spachteln.
    Die Fugen im Bad sind ganz klar Vermietersache, es sei denn, ihr habt sie mit Absicht kaputt gemacht.

  5. #5
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    Das heißt, im Mietvertrag sollte dazu eigentlich schon was stehen, oder?

  6. #6
    Avatar von sunny69
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Türen udn Türrahmen lackieren gehört zu den Mieteraufgaben, wenn dieser die Schönheitsreparaturen übernommen hat. Zum Lackieren gehört auch Schleifen und wenn nötig Kerben spachteln.
    Hi liebe Janne - auf dich hatte ich gehofft bei den Antworten...

    Was genau heißt "...gehört zu den Mieteraufgaben, wenn dieser die Schönheitsreparaturen übernommen hat..."?

    LG von Andrea
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  7. #7
    Avatar von sunny69
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    Zitat Zitat von Shermaine Beitrag anzeigen
    Meiner Laienmeinung nach ist die grundsätzliche Instandhaltung der Wohnung Sache des Vermieters, wenn es um Schäden geht. Oder ein generelles Austauschen aller 10 Jahre oder so.

    Gruß
    Und genau das habe ich als Laie auch irgendwie im Kopf - ich wohne jetzt seit 1999 hier - das sind ja nun mal über 10 Jahre...

    Habe da noch einen aktuellen Fall:

    Mir ist Anfang vorigen Jahres ein schwerer Glasflakon runtergefallen - in die Badewanne - an einer Stelle (ca. 3 cm) komplett die Emaille ab - schwarzer Fleck in Badewanne...

    OK - ich Vermieter informiert - gleichzeitig meine Versicherung - Haftpflicht von mir hat gegriffen, aber meine Versicherung murrte schon arg rum, weil die Badewanne ja auch schon 10 Jahre alt ist - und eigentlich (O-Ton Versicherung) schon abgeschrieben gehört - konnte aber um des guten Friedens Willen meine Versicherung überzeugen, dass die die knappen 70 Euro für die Reparatur der Wanne an den Vermieter bezahlen.

    Doch nun: Nach und nach bröckelte alles wieder ab, was der ach so gute Klempner da gemacht hat - er kam noch einmal - und machte es neu - und dieses Jahr ist wieder alles abgebröckelt - und wieder hab ich ein "schwarzes Loch" in der Badewanne :-(

    Wie ist die Rechtslage hier????

    Ich hätte eigentlich endlich wieder ne intakte Badewanne...

    Wie seht ihr das?

    LG von Andrea
    Geändert von sunny69 (02.08.10 um 21:09:50 Uhr)
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  8. #8
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    Darüber streiten wir uns gerade handfest mit unserem alten Vermieter, trotz Hilfe des Mieterbunds Ich kann euch nur raten, euren Mietvertrag vom Mieterbund prüfen zu lassen, welche Reparaturen nötig sind, denn auch im Vertrag gibt es u.U. unwirksame Klauseln.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  9. #9
    Avatar von sunny69
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    Möchtest / kannst du deinen aktuellen Fall bitte schildern?

    Denn ich denke, aus einem solchen Thread und den darin geschilderten Fällen bzw. den Erfahrungen daraus können wir alle unseren Nutzen ziehen!

    P.S. Was kostet eigentlich so eine Mitgliedschaft in einem Mieterbund bzw. Mieterverein (heißt ja überall irgendwie anders)? Und bringt das WIRKLICH was?

    LG von Andrea
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  10. #10
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    Geändert von PhilTheMurmel (27.12.10 um 09:52:50 Uhr)

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