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Thema: Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter

  1. #71
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  2. #72
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    war zu erwarten, oder?

    Wenn Untherapierbarkeit als psychische Störung eingeordnet würde, könnte die Sicherheitsverwahrung weiter gehen. Oder ist es keine, wenn derjenige weiter kriminell gewaltbereit ist? Ich bin gespannt, wie das Urteil auf lange Sicht die Prozesse beeinflussen wird.

    Allerdings finde ich auch, dass Sicherheitsverwahrung keine Fortsetzung der Haft im eigentlichen Sinne sein kann, sondern eine geschlossene Einrichtung, in der normales Leben wieder aufgenommen werden kann. Wenn sich Sicherheitsverwahrung real von Haft fast nicht unterscheidet, ist das ungerecht und nicht im Sinn der Sache. Potentiell gefährliche Leute wieder auf die Bevölkerung loszulassen, allerdings auch nicht.

  3. #73
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  4. #74
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    Ich finde das ist ein ganz heikles Thema...und eine generelle Lösung kann es für mich gar nicht geben.
    Denn kein Mensch kann in einen anderen hineinschauen.....deshalb wird es immer Fehlurteile geben....es kommt auch darauf an wie gut jemand schauspielern kann.

    Wenn ich aber lese dass ein Mensch untherapierbar ist...muss ich ihn nicht wieder unter die Leute lassen...

    wenn man sich der Therapie verweigert...möchte derjenige wohl auch nicht in die Freiheit zurück....

    und das bezieht sich für mich auf ***ualtriebtäter und Mörder......

    ich glaube auch....dass die Menschen die richtig ticken und wissen dass sie krank sind...alles daran setzen geheilt zu werden...

  5. #75
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    Ich frage mich, warum man nicht lebenslänglich als Strafmaß bei diesen Tätern gibt? Dann wäre dies ein Absitzen bis zum Tode und keinen Tag vorher.
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  6. #76
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    @Thea
    sehe ich genauso....aber nur bei den Tätern wo man sich 100% sicher ist..dass sie für ewig eine Gefahr für andere darstellen wie z.B. Täter die eine Thearapie ablehnen.

  7. #77
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    So wie das jetzt geregelt worden ist, bin ich sehr zufrieden damit.
    Täter ohne Sicherheitsverwahrung kommen grundsätzlich frei, außer wenn die Gefahr, die von ihnen ausgeht, noch als akut einzustufen ist, dann kommen sie in eine geschlossene Unterbringung ohne Knast-Verhältnisse.

    Wer mir in diesem Zusammenhang aber leid tut, sind die vielen (jungen) Polizisten, die ihre berufliche Tätigkeit jetzt auf die 24/7-Bewachung eines solchen Täters beschränken müssen. Zumal die Länder immer mehr Polizeibeamte einsparen. Das ist wahrscheinlich noch eintöniger, als irgendwo auf der Wache zu versauern.

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