war zu erwarten, oder?
Wenn Untherapierbarkeit als psychische Störung eingeordnet würde, könnte die Sicherheitsverwahrung weiter gehen. Oder ist es keine, wenn derjenige weiter kriminell gewaltbereit ist? Ich bin gespannt, wie das Urteil auf lange Sicht die Prozesse beeinflussen wird.
Allerdings finde ich auch, dass Sicherheitsverwahrung keine Fortsetzung der Haft im eigentlichen Sinne sein kann, sondern eine geschlossene Einrichtung, in der normales Leben wieder aufgenommen werden kann. Wenn sich Sicherheitsverwahrung real von Haft fast nicht unterscheidet, ist das ungerecht und nicht im Sinn der Sache. Potentiell gefährliche Leute wieder auf die Bevölkerung loszulassen, allerdings auch nicht.