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Thema: Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter

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  1. #1
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    Das ist aber von der EU verboten worden, weil es gegen die Menschenrechte verstößt. Keine Verurteilung ohne Gesetz und das Gesetz wurde ja erst nach der Verurteilung gemacht.

    Ich finde es extrem schwierig und bin froh nicht darüber entscheiden zu müssen.

  2. #2
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    Nun wird wieder über den Internet-Pranger diskutiert, wie es ihn in UK gibt.

    http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/...n-der-debatte/

  3. #3
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    Triebtäter wegsperren, alternativ freiwillige Kastration.
    Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.

  4. #4
    Avatar von Babs
    Babs ist offline Hurra! Ach nee doch nicht
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    Zitat Zitat von rotes Gummibärchen Beitrag anzeigen
    Das ist aber von der EU verboten worden, weil es gegen die Menschenrechte verstößt. Keine Verurteilung ohne Gesetz und das Gesetz wurde ja erst nach der Verurteilung gemacht.

    Ich finde es extrem schwierig und bin froh nicht darüber entscheiden zu müssen.
    Nicht von der EU, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte *klugscheissmodus aus*

    Schließe mich an, finde es sehr schwierig.

  5. #5
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    ich bin dagegen. es ist nicht rechtens, punkt.
    und es verstößt gegen die menschenrechte.

    ich bin entsetzt, aber nicht verwundert, wie einfach man das hier (und natürlich auch anderswo) wieder gerne übergeht.

    und ist der damm erstmal gebrochen... kann man ja ganz drauf scheißen, wer braucht sie denn schon, die menschenrechte...

    Zitat Zitat von Cara Beitrag anzeigen
    Nur dieses "bevor wieder etwas geschehen könnte, sperre ich sie weg" finde ich merkwürdig. Im Sinne von einer Bestrafung.
    merkwürdig? so etwas gab es in deutschland schon mal: bei den nazis. in vorauseilender notwehr aus vermeintlichem selbstschutz heraus menschen in lager sperren oder umbringen.

    hier wird demokratie mit füßen getreten. und die menschen verstehen gar nicht, das es um mehr geht als um zwei straftäter und den einzelfall...
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  6. #6
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    megan`s law

    Wir sind eine demokratische Gesellschaft und können immer wieder genau festlegen und diskutieren welche Kriterien für die Sicherheitsverwahrung angelegt werden sollen. Das muss diese Gesellschaft leisten können, denn wir können uns alle sicher sein, dass sich diese Gesellschaft von der, der sie mal unter dem 3.Reich war, weiter entwickelt hat.

  7. #7
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    @ Susi Simpel

    Deinen Vergleich mit den Konzentrationslagern ist doch wohl nicht Dein ERNST ????
    Also sollten Deiner Meinung Straftäter die nachweislich eine Gefahr für Ihre Umwelt sind fröhlich frei rumlaufen und in Ruhe Ihr nächstes Opfer raussuchen...... Und da frag ich mich wie es wohl mit den Menschenrechten des Opfers aussieht??

    Salomea
    Man hat ja heutzutage kaum noch Gelegenheit zu lügen. Die raffinierte Lüge nimmt einen zeitlich zu sehr in Anspruch, und die plumpe ruiniert das Image!

  8. #8
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    Geändert von Shermaine (14.08.10 um 20:11:13 Uhr) Grund: Meinung geändert

  9. #9
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    Zitat Zitat von Shermaine Beitrag anzeigen
    Kein Grund zur Sorge. Wird einer der Täter rückfällig, kann die Sicherheitsverwahrung ja wieder verordnet werden, denn darum geht es ja per se gar nicht.
    Also da sehe ich doch allen Grund zur Sorge.
    Wenn ein Täter rückfällig geworden ist, bedeutet das, daß es wieder ein (Mord)Opfer gibt. Das kann man doch nicht riskieren. Man kann doch Triebtäter nicht auf gut Glück entlassen. Zumal man eben nicht jede Störung wegtherapieren kann. Man kann auch nicht jeden Krebs erfolgreich bestrahlen. Und Gutachter haben sich schon öfter als einmal in ihrer Einschätzung geirrt. Da kann man doch nicht einfach auf gut Glück handeln.

  10. #10
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    Zitat Zitat von salomea Beitrag anzeigen
    @ Susi Simpel

    Deinen Vergleich mit den Konzentrationslagern ist doch wohl nicht Dein ERNST ????
    Also sollten Deiner Meinung Straftäter die nachweislich eine Gefahr für Ihre Umwelt sind fröhlich frei rumlaufen und in Ruhe Ihr nächstes Opfer raussuchen...... Und da frag ich mich wie es wohl mit den Menschenrechten des Opfers aussieht??

    Salomea
    ich habe keinen vergleich mit kz's angestellt.

    ich habe lediglich einen zusammenhang zwischen den nazis festgestellt, die u.a. in den nürnberger prozessen kundtaten, in verschd. landstrichen irgendwann einmal nicht mehr nur die männer, sondern auch frauen und vor allem kinder töteten, die zwar "unschuldig" waren, sich aber ja später an ihnen hätten rächen können und wollen und das mit "notwehr" begründeten - eben 20 jahre vorher. im übrigen hat man das auch von den juden behauptet - daß die einen ja später auch ausrotten hätten wollen...

    straftäter, die ihre strafe verbüßt haben und nicht zu einer sicherheitsverwahrung verurteilt wurden, hernach in eine solche zu stecken, quasi "präventiv" ist ebenfalls vorauseilende notwehr und nicht mit unserem geltenden gesetz geschweige denn den grundrechten einer demokratie zu vereinbaren.
    darauf war mein obiger text bezogen.

    in diesem falle, dem falle einer nachträglichen sicherheitsverwahrung für menschen, die eben NACHWEISLICH eine gefahr darstellen (könnten), geht jenes trotzdem eben nicht, weil es nicht vereinbar ist mit demokratie, mit grundrechten, mit gesetz usw.
    einmal jene regeln zu brechen wäre zehnmal schlimmer (weil es eben folgen hätte) als eben jetzt jene menschen auf freien fuß zu setzen - beobachtet werden sie ja eh (was genau genommen auch nicht gesetzeskonform ist)
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

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