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Thema: Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter

  1. #1
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    Standard Nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter

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    Union und FDP streiten, Experten sind sich uneins, der europäische Gerichtshof sieht die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechte.

    http://www.focus.de/politik/deutschl...id_538652.html

    Was meint ihr dazu?

  2. #2
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    auch auf die Gefahr, mich in die Nesseln zu setzen:
    Wenn eindeutig bewiesen ist, dass jemand nicht bereut und es wieder zu Straftaten kommen wird, sind mir solche Menschen lieber weggesperrt als überwacht.
    Die Überwachung ist zu aufwendig und scheinbar nicht durchführbar. Warum sonst wurde grad vor kurzem trotzdem wieder jemand überfallen?
    Der Signaturduft ist ein Versprechen für Freunde und eine Drohung für Feinde.

  3. #3
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    Zitat Zitat von geruchsvictim Beitrag anzeigen
    Wenn eindeutig bewiesen ist, dass jemand nicht bereut und es wieder zu Straftaten kommen wird, sind mir solche Menschen lieber weggesperrt als überwacht.
    Dem schliesse ich mich an.

  4. #4
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    ich schließe mich auch an
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  5. #5
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Ich sehe es auch so! Ganz klar! Besser so, als hinterher sagen zu müssen "Oh, hätte ich nicht gedacht!"

    Wieso sind wir hier aller einer Meinung? *staun*
    Mal sehen, wie lange noch

  6. #6
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    Ich! Ich bin einerseits dafür. Wenn es Triebtäter sind, ist eine Sicherheitsverwahrung angebracht. Aber hat der Gesetzgeber nicht da auch schon zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit?

    Und andererseits: Unser Strafsystem beruht nicht auf Reue des Täters. Und da sehe ich mein Problem. Es ist so: Ein Täter begeht eine Tat und er wird verurteilt. Nun sitzt er für diese Tat ein. Er hat seine Strafe also verbüßt. Eine Vorwegnahme dessen, was er machen könnte, steht dem Richter nicht zu.

    Ehrlich, ich weiß nicht, was machbar ist. Aber es geht ja nicht um die Sicherheitsverwahrung als solche, sondern um die "nachträgliche". Was also geschieht während der Haft oder muss da geschehen? Welche Erkenntnisse gewinnt man da? Kann man gewinnen, um zu sagen, der Mensch begeht wieder eine Tat?

    Aber ich bin ehrlich, eine Lösung weiß ich nicht. Nur dieses "bevor wieder etwas geschehen könnte, sperre ich sie weg" finde ich merkwürdig. Im Sinne von einer Bestrafung.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  7. #7
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    Das ist aber von der EU verboten worden, weil es gegen die Menschenrechte verstößt. Keine Verurteilung ohne Gesetz und das Gesetz wurde ja erst nach der Verurteilung gemacht.

    Ich finde es extrem schwierig und bin froh nicht darüber entscheiden zu müssen.

  8. #8
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    Nun wird wieder über den Internet-Pranger diskutiert, wie es ihn in UK gibt.

    http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/...n-der-debatte/

  9. #9
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    Triebtäter wegsperren, alternativ freiwillige Kastration.
    Liebe Beauties, wer eine private Frage oder ein Problem auf dem Herzen hat, kann sich gerne jederzeit per PN an mich wenden. Ihr bekommt meine ehrliche und direkte Meinung zu eurer Frage oder eurem Problem. Eure PN behandele ich streng vertraulich.

  10. #10
    Avatar von Babs
    Babs ist offline Hurra! Ach nee doch nicht
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    Zitat Zitat von rotes Gummibärchen Beitrag anzeigen
    Das ist aber von der EU verboten worden, weil es gegen die Menschenrechte verstößt. Keine Verurteilung ohne Gesetz und das Gesetz wurde ja erst nach der Verurteilung gemacht.

    Ich finde es extrem schwierig und bin froh nicht darüber entscheiden zu müssen.
    Nicht von der EU, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte *klugscheissmodus aus*

    Schließe mich an, finde es sehr schwierig.

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