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Thema: Hab ich das richtig gemacht.....

  1. #1
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    Standard Hab ich das richtig gemacht.....

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    Hallo!

    Also, ich hab mir eine "originale Burberry" bei ebay ersteigert; so eine mit Made in China Etikett....

    Nun hab ich den Verkäufer erstmal per E-mail darauf hingewiesen und gefragt was man da machen kann...

    Muss ich den Verkäufer auch bei ebay melden ?

    Salomea ( mit schön nach Rauch riechender Fake-Tasche...)
    Man hat ja heutzutage kaum noch Gelegenheit zu lügen. Die raffinierte Lüge nimmt einen zeitlich zu sehr in Anspruch, und die plumpe ruiniert das Image!

  2. #2
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    Ach du schei**, wieviel hast du denn dafür hingeblättert?

    Ja der Verkäufer muss sich bei dir melden, sonst hast du auch ne Frist den bei Ebay anzuzeigen, wenn es vorsätzlicher Betrug war.

    Voll ärgerlich, würde mich schwarz ärgern!
    Drop Perfume, not Bombs!

  3. #3
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    Sich beim Verkäufer melden, war richtig. Wenn er sich meldet und Ihr Euch zu Deiner Zufriedenheit - wie auch immer - einig werdet, gut. Falls nicht, melden, ggfls. anzeigen, das könntest Du zumindest. In so einem Fall habe ich mal das Geld von Paypal wiederbekommen - komplett. Der Typ wurde wohl schon von mehreren angezeigt, hat sich nach China verpieselt und inzwischen per Haftbefehl gesucht Na ja, ich habs Geld wieder. Viel Glück!

  4. #4
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    Auch wenn er das Ding zurücknimmt und du dein Geld wiederbekommst würde ich schlecht bewerten und ebay melden.
    Das ist Betrug, egal ob er die Tasche zurücknimmt oder nicht.
    Da könnte ja jeder anfangen erst mal Fakes zu verkaufen und nur wenn sich einer beschwert Rücknahme und dann munter bei anderen weitermachen.

  5. #5
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    Ich glaube, Du machst Dich selbst strafbar, wenn Du ihm die Fake Tasche zurückschickst (weil Du ihm die Möglichkeit gibst, sie an jemand anderen Gutgläubigen zu verkaufen).

    Tasche als Beweismaterial sichern, Verkäufer anzeigen und natürlich bei Ebay melden. Wenn es ein "Versehen" war, kommt der Verkäufer mit einem blauen Auge davon. Wenn er den Handel mit gefälschten Taschen profi-mäßig betreibt, wird ihm ein Riegel vorgeschoben. Der Handel mit gefälschten Sachen ist kein Kavaliersdelikt und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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