Mal ein Wort zu Megan's Law.
Sofern ich die Menschenrechtler in diesem Thread richtig verstanden habe, lehnen sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht prinzipiell ab, sondern nur deshalb, weil sie bisher gesetzlich nicht verankert war.
Demzufolge sollen die Täter, die nach der alten Gesetzeslage in den Bunker gekommen sind, frei gelassen werden.
Hätte damals aber schon das SV-Gesetz Bestand gehabt, dann hättet ihr kein Problem damit, dass die Leute in Sicherungsverwahrung bleiben, weil sie ja a) nach psychologischen Gutachten rückfallgefährdet sind und b) dem rechtlich nichts entgegensteht, richtig?
Wenn das aber richtig ist, dann laufen in ein paar Wochen Leute frei herum, die auch nach eurer Auffassung hochgradig rückfall gefährdet sind.
Wie sieht denn dann eure Lösung aus. Einfach Pech gehabt?
Der Pranger könnte eine Lösung darstellen (will mich da nicht festlegen). Andere: Fußfessel, freiwillige Kastration, Dauerbewachung, Hinwirken auf freiwilligen Daueraufenthalt in Einrichtung. Wem fällt noch was ein?
Einfach frei rumlaufen lassen kann jedenfalls nicht die Lösung sein, imho.
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