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Thema: Kündigung Mietverhältnis

  1. #1
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    Standard Kündigung Mietverhältnis

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    Hallo,

    kennt sich jemand mit Mietrecht aus und könnte mir bitte sagen, was ich alles bei der Kündigung eines Mietvertrags beachten muss? Natürlich die Kündigungsfrist beachten, Mietvertragsnummer angeben. Muss ich auch einen Kündigungsgrund angeben? Ich finde im Internet dazu widersprüchliche Aussagen und möchte meinem Vermieter eigentlich eher nicht schreiben, warum ich ausziehen will. Ich möchte aber auch nicht mit einer unwirksamen Kündigungserklärung dastehen, nur weil ich irgendein formales Detail übersehen habe.

    Miria

  2. #2
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    Nein einen Grund musst du nicht angeben. Nur zu wann du kündigen willst.

  3. #3
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    Rein gefühlsmäßig denke ich mal, was geht das Vermieter an, warum du ausziehen willst?

  4. #4
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    leider kann ich dir nicht helfen - es würde mich nur sehr erstaunen wenn man zwingend den Kündigungsgrund angeben müsste!

    Du bist ein freier Mensch und kannst gehen und stehen (und wohnen) wo es dir passt - ich könnte mir höchstens vorstellen dass man freiwillig den Kündigungsgrund nennen kann.

    Ich denke wenn du die Kündigungsfrist beachtest ist die Sache weiter erledigt.


    (aber ich kenn mich nicht aussorry)

  5. #5
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    Du musst in jedem Fall schriftlich kündigen, also per Papierbrief.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Du musst in jedem Fall schriftlich kündigen, also per Papierbrief.
    "snailmail"

    (hab ich grad erst gelernt)

  7. #7
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    Ich würde per Einschreiben mit Rückschein kündigen, dann kannst du den rechtzeitigen Zugang nachweisen. Gründe sind bei einer ordentlichen Kündigung nicht erforderlich.

  8. #8
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    Ganz wichtig, die Kündigung rechtzeitig abschicken, so dass sie auch wirklich sicher zu dem angegebenen Kündigungstermin beim Vermieter ankommt. Für deine eigene Sicherheit wie janne es schreibt Einschreiben mit Rückschein! Ansonsten nur angeben Nummer deinen Mietvertrages und dss zu dem und dem Termin kündigst. Gründe gehen den Vermeiter nichts an. Wenn du nett bist, gibst du noch an, wann du ausziehst und wichtig, wann du für Besichtigungstermine zur Verfügung stehst! Sonst hast du andauernd unterschiedliche Zeiten, in denen du die Wohnung herzeigen mußt!

  9. #9
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    Danke für Eure Antworten.

    Ja, schriftlich ist natürlich klar und dass sie rechtzeitig zugeht auch. Ich wollte sie die Kündigung per Kurier und gegen Unterschrift schicken. Dann müsste der rechtzeitige Zugang sichergestellt sein.

    Ich war nur wegen dieser Gründe verwirrt, weil ich das x-mal im Netz gelesen habe.

    Termine zur Besichtigung kann ich leider nicht angeben, weil ich überhaupt nicht weiß, wann ich dafür Zeit haben werde.

  10. #10
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