[FONT=Arial]Mögliche Zuschläge bei Althausankaufdarlehen[/FONT]
[QUOTE][/Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haus- halt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebende Kind (mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag in der Höhe von € 11.000,- gewährt. Nachförderungen für Familienzuwachs können bis zur Endzuzählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Geburtsurkunde. QUOTE]
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bedeutet das:
solange bis das darlehen vollständig zurückbezahlt ist bekomm ich 11.000 euro zuschuss für ein kind?
oder nur in der zeitspanne von dem ansuchen bis zur bewilligung des darlehns?
mich verwirrt das wort "endzuzählung"
weiß hier jemand mehr?![]()