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Thema: Kindersteigerungsbetrag

  1. #1
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    Standard Kindersteigerungsbetrag

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    [FONT=Arial]Mögliche Zuschläge bei Althausankaufdarlehen[/FONT]


    [QUOTE][/Für jedes zum Zeitpunkt des Ansuchens im Haus- halt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebende Kind (mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt) unter 16 Jahren wird ein Kindersteigerungsbetrag in der Höhe von € 11.000,- gewährt. Nachförderungen für Familienzuwachs können bis zur Endzuzählung des Darlehens unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung über die bestehende Schwangerschaft beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Geburtsurkunde. QUOTE]
    quelle

    bedeutet das:

    solange bis das darlehen vollständig zurückbezahlt ist bekomm ich 11.000 euro zuschuss für ein kind?

    oder nur in der zeitspanne von dem ansuchen bis zur bewilligung des darlehns?

    mich verwirrt das wort "endzuzählung"

    weiß hier jemand mehr?

  2. #2
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    Wo lebst du? Hier in Deutschland gibt es das Wort nicht, vielleicht in Österreich?? Endzuzählung hört sich für mich so an, als wenn es die Auszahlung des Darlehens meint - wenn du bis dahin schwanger bist, kannst du den Antrag schon stellen, das Geld gibt es aber erst nach der Geburt. Wenn das bis zur Tilgung gehen würde, wäre das unlogisch, weil das ja so ein langer (Jahrzehnte) Zeitraum ist.

  3. #3
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    ich habe Kinderversteigerung gelesen

  4. #4
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    ja janne ich leb in österreich...aber das wort gibt es wohl nur im burgenland...

    ich hab mich heut erkundigt und angerufen...es ist so wie du es schreibst.

    schade gerade in der karenz (evtl. in drei jahren mal) hätte ich so einen zuschuss gebraucht...

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