Vielen Dank, Billie. Das leuchtet ja ein.
Ein Kassenpatient wird aber wohl mehrheitlich nur erstattungsfähige Leistungen
in Anspruch nehmen. Da wäre das doch nur ein riesiger Mehraufwand an Verwaltung.
Darin kann ich keinen Sinn erkennen.
Ich denke der Hauptgrund ist, dass fast alle Privatversicherten einen Selbstbeteiligung haben (ohne Selbstbeteiligung sind die meisten PKV für die meisten zu teuer). Beispielsweise 700 Euro und bis dahin mußt Du alles selber bezahlen, nur was darüber hinausgeht, zahlt dann die Kasse. Außerdem werden manche Leistungen nur zu einem gewissen %-Satz bezahlt.
Zum anderen kannst Du einen Teil deiner Beiträge zurückbekommen, wenn Du in einem Jahr keine Rechnungen einreichst. Deswegen sammelnn viele die Rechnungen und schauen, ob es sich überhaupt lohnt die Rechnungen einzureichen oder lieber einen Teil der beiträge zurückzubekommen.
Vielen Dank, Billie. Das leuchtet ja ein.
Ein Kassenpatient wird aber wohl mehrheitlich nur erstattungsfähige Leistungen
in Anspruch nehmen. Da wäre das doch nur ein riesiger Mehraufwand an Verwaltung.
Darin kann ich keinen Sinn erkennen.
Ach so, was mir noch einfällt. Die privaten Krankenkassen haben keine Verträge/Rahmenverträge mit den Kassen, deswegen können Sie auch nicht abrechnen mit den Kassen. Wenn ich als Privatpatient zum Arzt gehen, habe ich dann einen Vertrag mit dem Arzt.
Ich fände es aber gut, wenn gesetzlich versicherte eine Kopie der Rechnungen bekommen würden. Vielen Menschen ist einfach nicht bewußt, was manche Sachen kosten. Mein Mann arbeitet als Rettungsassistent und regt ganz oft über Leute auf, die wegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit einen Rettungswagen rufen, weil sie sich das Geld für die Praxisgebühr sparen wollen oder einfach denken, der Rettungsdienst wäre ein Taxiunternehmen. Da würde ich mir wünschen, dass diese Menschen mal sehen würde, was so ein Einsatz kostet.
Im Gegensatz zur Privatabrechnung, die über die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt ist und in der jeder Leistung ein Wert in Euro gegenüber steht, werden Kassenleistungen anders abgerechnet, nämlich über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
So gibt es für einzelne Leistungen einen Punktwert, aber dessen Gegenwert in Cent steht erst im Quartal nach der erfolgten Leistung fest. Das kann nämlich erst im Nachhinein ausgerechnet werden, weil die Summe, die für alles zur Verfügung steht, jeweils fix ist. Ausserdem gibt es viele Pauschalleistungen pro Patient oder Krankheitsfall, unabhängig davon, wie häufig er überhaupt beim Arzt war oder was im Einzelnen getan wurde.
Dieses Verfahren dem Patient klar zu machen, und auch, dass der Rechnungsbetrag zwischen zwei Quartalen unterschiedlich ausfallen kann, obwohl exakt dasselbe getan wurde, wäre viel Aufwand.
Edit: das bezöge sich auf eine Patientenquittung. Beim Kostenerstattungsverfahren wird auch als Privatpatient abgerechnet, also nach GOÄ. Aber die Berechnung zwischen beiden Verfahren ist nicht vergleichbar.
Geändert von Mäusken (07.10.10 um 16:31:07 Uhr)
Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".
Vivi,
was kann die KV in der Zeit, bis Du Deine Rechnung, schon bezahlt und ausgeglichen, einreichst, mit der Kohle machen?
Anlegen, spekulieren, mehr daraus machen.
Und darauf hoffen, dass manch einer vergisst, die Rechnung zur Erstattung einzureichen.
Für den Arzt hat das Procedere keinen Vorteil, außer, dass er keinen Abrechnungsmarathon zum Ende eines Quartals starten muss wie das bei der Abrechnung der KV gegenüber der Fall ist sondern direkt nach der Behandlung mit dem Patienten abrechnen kann.
Rösler ist für mich schon längst nicht mehr ernst zu nehmen.
Da sagst Du allerdings etwas! Ich wundere mich immer wieder, wie oft Freundinnen beim Arzt anrufen, um ihm Fragen zu stellen, die mir im Traum nicht einfallen würden. Oder sich wegen des jahrelangen Heuschnupfens immer wieder turnusmäßig Augentropfen oder Nasenspray verschreiben zu lassen, die es auch rezeptfrei für 4,35 Euro in der Apotheke gibt. Dass sie die Tropfen und das Spray am Ende komplett zahlen müssen, der Arzt aber für seine Leistung der Krankenkasse gegenüber zusätzlich liquidiert, so um die 10-20 Euro sind das dann, wissen viele nicht. Und das ist nur die Spitze des Eisberges.
Eine Quittung für die erbrachten Leistungen halte ich für unumstößlich. Es gibt leider immer wieder Ärzte, die nicht erbrachte Leistungen abrechnen. Wie soll das bei einem Gesetzlichen denn auffallen, wenn Fieber und Blutdruck messen oder ein EKG mit abrechnet werden? Einem Exfreund ist sowas mal passiert. Da stand neben dem großen Blutbild auch eine Urinuntersuchung auf der Rechnung, obwohl er nie auch nur einen Tropfen Pipi dort gelassen hat. Es fiel nur auf, weil er privat versichert war und die Rechnung trotz Erstattung durch die PV und die Beihilfe gut kontrolliert hat.
Geändert von Exuser29 (07.10.10 um 16:46:38 Uhr)