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Thema: ebay Verkäufer droht mit Anwalt

  1. #1
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    Standard ebay Verkäufer droht mit Anwalt

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    Also ich bin neu bei ebay und habe neue helle Hussen ersteigert. Sie sind aber vom Stoff her so dünn, das mein Sofamuster durchscheint.
    Ich habe dann eine negative Bewertung abgegeben und geschrieben
    "Der Stoff ist in "natur" sehr dünn,so dass das Muster unseres Sofas durchscheint".

    Nun habe ich eine email vom Verkäufer erhalten:

    "Wir leiten den Fall an unseren Rechtsanwalt Herrn XXX weiter, er strengt einen Prozess gemäß § 823 Abs.1 BGB i.V.m. § 1004 BGB (Löschung unwahrer Bewertungen) an. Alle Gerichtskosten werden natürlich Sie tragen. Parallel melden wir den Fall ebenso bei eBay. Denken Sie bitte nochmals daran, ob Sie so was brauchen, oder ziehen Sie die Bewertung lieber selber zurück?"


    Ist das bei ebay normal? Ich meine, dann ist es doch kein Wunder, das die alle so gut bewertet sind. Hätte ich so eine Reaktion auch bei neutraler Bewertung bekommen? Ich dachte, ne Bewertung sei ok solange sie sachlich ist.
    Hatte mich bei dem Verkäufer auch an dessen bisherigen Bewertungen orientiert : (

  2. #2
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    Warum will er denn den Anwalt einschalten?Du hast doch bezahlt oder? Du hast lediglich die Qualität seiner ware bemängelt. Glaube nicht, das das ausreicht, um Dich vor Gericht zu zerren. Würde es eher für eine leere Drohung halten.

  3. #3
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    Ja klar, mit paypal habe ich gezahlt. Hoffentlich ist das eine leere Drohung : (

  4. #4
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    Ich halte es auch für einen Einschüchterungsversuch.

    Hast du denn vorher keinen Kontakt mit ihm aufgenommen? Hast du die Ware umgetauscht? Wenn du ihn nicht kontaktiert hast und direkt negativ bewertest, ist das auch nicht die feine englische.

  5. #5
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    War es ein gewerblicher Händler?

  6. #6
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    Es kommt drauf an, ob in seiner Artikelbeschreibung etwas zur Dicke des Materials
    geschrieben stand.
    Eigentlich hast du etwas ersteigert und das auch so erhalten. Dafür, daß dein Sofa-
    stoff durchscheint, kann er ja als Verkäufer nichts.
    Ich hätte anstatt gleich negativ zu bewerten evtl. über eine Rückgabe des Artikels
    verhandelt oder ihn genommen und einfach wieder weiterverkauft.

  7. #7
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    Ich denke bevor du einen Bewertung abgibst hättest du den Verkäufer kontaktieren müssen.
    Hast du das getan bist du auf der sicheren Seite.
    Dann würde ich ich dem Verkäufer schreiben das er das gerne mit deinem Anwalt ausklamüsern kann,
    dann ist da eigentlich schnell Ruhe.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  8. #8
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    Ja, ihr habt Recht, ich fand den Artikel jetzt auch nicht so megaschlecht für den Preis, das ich es hätte zurückgeben wollen. Ich hätte halt nur gedacht, das es vom Stoff her dicker ist, aber dazu stand nichts beim Verkauf, darauf habe ich auch gar nicht geachtet.
    Hab bisher nur 5 mal was gekauft bei ebay und war immer voll zufrieden.
    Ab jetzt würde ich auch den Teufel tun und negativ bewerten, dann lieber gar nicht bewerten : (

  9. #9
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    Kann man eine solche Bewertung denn nicht irgendwie rückgängig machen?

    Ich bin zwar recht aktiv dort, aber so einen Fall hatte ich (zum Glück) noch nicht.

  10. #10
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    Bei einem gewerblichen Verkäufer hättest Du den Artikel auch innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können. Ich denke, der Verkäufer ist einfach nur sauer, weil Du Dich nicht mit ihm in Verbindung gesetzt hast. Ich denke,er kann Dich wegen der Negativberwertng nicht verklagen, aber eine gütlivhe Einigung ist für beide Seiten oft erfreulicher und stressfreier.

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