Ja das kann man natürlich machen.
Aber wenn es um eine Zahlung geht, würde ich zum Amtstag aufs BG und eine Mahnklage einbringen, das kannst du auch ohne Anwalt.
So ein Schreiben vom Anwalt bemisst sich meist nach Streitwert, aber unter € 140,00 machen die meisten gar nix.