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Thema: Patientenverfügung

  1. #1
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    Standard Patientenverfügung

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    Hi!
    Nach meinen recherchen im Netz bin ich nur noch verwirrter..
    an wen soll ich mich dafür wenden:arzt,fachanwalt,notar?
    reicht es,wenn ich selber eine aufsetze..nach den textbausteinen im net?
    ist das dann ebenfalls rechtsgütig?
    kennt sich damit jemand aus?

  2. #2
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    Mit dem Arzt Deines Vertrauens solltest Du auf jeden Fall reden (ist aber dann eine Leistung, die privat abgerechnet wird). Anwalt oder Notar brauchst Du nicht.

    Aber unterscheide bitte zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, die regeln unterschiedliche Bereiche.

    http://www.baek.de/downloads/Patient...-ZEKO_DAe1.pdf
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  3. #3
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    Zitat Zitat von Milhouse Beitrag anzeigen
    Hi!
    Nach meinen recherchen im Netz bin ich nur noch verwirrter..
    an wen soll ich mich dafür wenden:arzt,fachanwalt,notar?
    reicht es,wenn ich selber eine aufsetze..nach den textbausteinen im net?
    ist das dann ebenfalls rechtsgütig?
    kennt sich damit jemand aus?
    Schriftform reicht, §1901a BGB, Du kannst den Text selbst aufsetzen.

    Wichtig ist eine Unterschrift.
    Ich empfehle, die PV in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das Niedergeschriebene noch dem Wunsch entspricht, das mit einem kurzen Satz unter den Text zu bestätigen und erneut mit Datum und Unterschrift zu versehen.

    Eine Person, die im Krankheitsfalle informiert würde, sollte Zugriff auf die PV haben.

  4. #4
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    habe noch eine frage: stimmt es ,dass die inhalte der PV nur dann angewendet werden müssen,wenn der patient sich unmittelbar und nicht abwendbar im sterbeprozess befindet?

    wenn ich z.b. festlege,dass ich nicht weiter behandelt werden will,wenn mein überleben zwar gesichert werden kann aber eine bleibende behinderung zu erwarten ist -wäre die PV mit diesem inhalt dann gültig?

  5. #5
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    Meine Eltern haben das gerade machen lassen. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, sollte man einen Notar einschalten. Wichtig ist, dass die Verfügung dann auch bei der Bundeszentralstelle in Berlin hinterlegt wird: http://www.patientenverfuegung.de/
    It's easy to be morose and hard to be happy.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Milhouse Beitrag anzeigen
    habe noch eine frage: stimmt es ,dass die inhalte der PV nur dann angewendet werden müssen,wenn der patient sich unmittelbar und nicht abwendbar im sterbeprozess befindet?

    wenn ich z.b. festlege,dass ich nicht weiter behandelt werden will,wenn mein überleben zwar gesichert werden kann aber eine bleibende behinderung zu erwarten ist -wäre die PV mit diesem inhalt dann gültig?
    Hast Du eine Quelle für diese Einschränkung?

    Ich bin weder Arzt noch Jurist, aber nach allem was ich verstanden habe, kannst Du selber genau präzisieren, was in welchem Fall zu tun ist. Die Patientenverfügung dient ja dazu, in Momenten, in denen Du selbst Deinen Willen nicht mehr bekunden kannst, Deinen grundsätzlichen Willen bekannt zu machen. Das bezieht sich nach meinem Verständnis nicht allein auf den Sterbeprozess. Lies auch noch mal die einleitenden Abschnitte des PDF-Dokuments, das klingt für mich wesentlich breiter, als sich nur auf den Sterbeprozess zu beziehen.

    Was Du meiner Meinung nach mit einer Patientenverfügung nicht verhindern kannst, ist, wenn Du in einer Notsituation bist, ein Notarzt kommt und Du wiederbelebt wirst - weil in solcher Situation muss die Entscheidung sofort getroffen werden, da ist keine Zeit für Nachforschungen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Milhouse Beitrag anzeigen
    habe noch eine frage: stimmt es ,dass die inhalte der PV nur dann angewendet werden müssen,wenn der patient sich unmittelbar und nicht abwendbar im sterbeprozess befindet?

    wenn ich z.b. festlege,dass ich nicht weiter behandelt werden will,wenn mein überleben zwar gesichert werden kann aber eine bleibende behinderung zu erwarten ist -wäre die PV mit diesem inhalt dann gültig?

    Nein, wäre sie nicht. Eine Behinderung allein stellt noch keinen Grund dar, eine lebensrettende Maßnahme abzubrechen. So wird z.B. jemand mit Amputationsverletzung selbstverständlich weiterbehandelt, wenn dies erforderlich ist, um sein Leben zu retten. Und das ist ja auch von den meisten Menschen so gewollt, wird nur oft beim Aufsetzen einer Patientenverfügung nicht bedacht. Auch Verfügungen, die "apparative Maßnahmen" grundsätzlich ablehnen, sind entsprechend nicht gültig.

    Es gibt vorformulierte Patientenverfügungen, die sich etabliert haben und die du entsprechend deinen Wünschen anpassen kannst, an denen würde ich mich orientieren.

  8. #8
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    Zitat Zitat von maneschijn Beitrag anzeigen
    Und das ist ja auch von den meisten Menschen so gewollt, wird nur oft beim Aufsetzen einer Patientenverfügung nicht bedacht. Auch Verfügungen, die "apparative Maßnahmen" grundsätzlich ablehnen, sind entsprechend nicht gültig.

    .
    nein,von mir nicht-ich würde ein leben voller gebrechen und einschränkungen als nicht lebenswert empfinden.

    wenn man mit einer pv fast nichts ausschließen kann,braucht man diese ja gar nicht erst aufzusetzen.

  9. #9
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    Nun, es ist schon ein Unterschied, ob man einen Fuß verliert (womit man gewiss kein Leben voller Gebrechen hat) oder ob man multimorbide und unheilbar krank ist und ohne Beatmung und Intensivmedizin gar nicht mehr leben kann.

    Wenn Ärzte sich tutto kompletto an alle Patientenverfügungen halten würden ("ich will keine intensivmedizinische Behandlung"), wäre schon so mancher nach einem schnöden Verkehrsunfall nicht mehr aufgewacht.

    Bei der Verfügung geht es darum, Wünsche zu äußern, die man in gewissen Stadien einer Krankheit oder bestimmter Schwere einer Hirnschädigung gar nciht mehr äußern kann.
    Jemand, der glaubt, ohne Fuß, Hand oder Milz mache das Leben keinen Sinn mehr, dem steht ja nach Genesung zu, selbst zu handeln. Ich haber aber gottlob noch keinen getroffne, der das tat.

  10. #10
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    Interessant fand ich diese Meldung neulich, nach der es zu einem Rückgang von Organdspendern auf Grund von Patientenverfügungen kommt:

    http://www.stern.de/gesundheit/zahl-...n-1773036.html
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

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