Mit dem Arzt Deines Vertrauens solltest Du auf jeden Fall reden (ist aber dann eine Leistung, die privat abgerechnet wird). Anwalt oder Notar brauchst Du nicht.
Aber unterscheide bitte zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, die regeln unterschiedliche Bereiche.
http://www.baek.de/downloads/Patient...-ZEKO_DAe1.pdf