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Zitat von
Shermaine
Schau doch mal in die AGBs, da steht sinngemäß: prüft man die Ware so, wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre (und da gibt es ja für alles Tester), so stellt dies keine Verschlechterung der Ware dar und man hat volles Rückgaberecht.
Das heißt, wenn du dich 2 Wochen lang eincremst mit einer Creme, kann es schon sein, dass Yves Rocher für die Verschlechterung der Ware eine Wertminderung vornimmt, aber öffnen und testen darfst du sehr wohl. So wie du auch im Laden einen Lidschatten, einen Duft oder eine Bodylotion testen könntest.
Was ansonsten Kulanz dieser Firma betrifft, kann ich leider nicht beurteilen, weil ich noch nie was zurückgeben musste. Zumal bei den Preisen ich dann was Doofes eher mal weiterverschenke.