Nach der Kosmetikverordnung muss auf der Umverpackung eines Kosmetikas sollen die INCIS stehen, nur bei Platzmangel kann man die in einer Liste abdrucken und am Regal, Schalter etc. auslegen. Das Kosmetika muss dann aber mit einem Symbol gekennzeichnet sein.
Außerdem muss ein MHD bzw. die "Period after opening" angegeben werden (das ist diese kleine Zahl in dem Tiegelchen).
Darüber hinaus muss eine Chargen Nr. o.ä. angegeben werden, die eine Rückverfolgbarkeit möglich macht, wenn du z.B. eine Unverträglichkeit oder Allergie bekommst.
Der Name und die Anschrift der Firma, die das Kosmetika hergestellt hat oder in den Verkehr gebracht hat muss ebenfalls drauf. Damit du weißt, an wen du dich im Fall der Fälle wenden kanns.
Zusätzlich muss der Verwendungszweck des Produktes auf der Verpackung stehen, sofern dieser sich nicht eindeutig aus der Aufmachung ergibt.
Dass alles lässt sich bei Abfüllungen schwer sicherstellen, und ich glaube das das Qualitätsmanagement vieler Parfümerien oder Kosmetikfirmen da ein Problem mit hat. Vor allem bei Kundenbeschwerden.
Google doch einfach mal nach Kosmetikverordnung, dann kannst du das alles nochmal genau nachlesen. Die genauen §§ hab ich grade nicht zur Hand.