Huhu,

habe ich den Threadtitel verständlich geschrieben?

meine Frage ganz konkret:

In vielen parfümerien hört man ja, das nach der neuesten Gesetzeslage keine Produktabfüllungen mehr gemacht werden dürfen, sondern nur Originalproben an den Kunden gegeben werden dürfen.

Weiß jemand von euch, in welchem Gesetz (wahrscheinlich Kosmetikverordnung) das steht, am Besten noch mit § und Artikel?

Danke!