http://www.bild.de/BILD/unterhaltung...chaedigen.html

Der 42-Jährige hatte argumentiert, die Geheimhaltung höchst privater Details seiner kirchlichen Trauung sei besonders schutzwürdig. Das Gericht wies die Beschwerde ab und verwies in seiner Urteilsbegründung auch auf den „Verkauf der Hochzeit an die Medien“.



Der Mann wird auf seine älteren Tage richtig sparsam. Schwabe halt.