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Thema: Mietminderung wegen Ruhestörung

  1. #1
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    Standard Mietminderung wegen Ruhestörung

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    Hallo Beautys,

    wer von euch hat schon mal die Miete wegen Ruhestörung gemindert und kann mir darüber berichten?

    Kurz zur Situation: ich lebe in einem 5-Familienhaus in einem nicht-kernsanierten Altbau. Seit drei Monaten wohnt direkt über mir eine mehrköpfige WG, die regelmäßig lautstarke Partys feiern bis spät in die Nacht. Es ist nicht auszuhalten, ich und zwei der anderen Mietparteien sind schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Hinweise auf die Hausordnung und Rufen der Polizei hatte keine nachhaltige Wirkung. Wir vier Nachbarn haben uns zusammengeschlossen, die Ruhestörung der Hausverwaltung mitgeteilt und wollen jetzt, bei weiterer Ruhestörung, alle die Miete mindern.

  2. #2
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    Aufgrund eines anderen Threads hier vor kurzem, bekommst Du sicher den Hinweis, dass der Hausbesitzer doch nichts dazu kann, wenn andere Lärm machen - ich befürchte, Janne wird sich dbzgl. hier nicht mehr melden.

    Sorry, kann ansonsten keinen Tipp geben - ich würde mal googeln.

    Du musst aber auf jeden Fall alles schriftlich festhalten (wann, wie lange, wie laut) und Dich auch schriftlich bei der WG und beim Hausbesitzer beschweren, damit Du anschließend Miete kürzen kannst.

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  3. #3
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    Ohje, arme Karin!

    Ich habe während meines Studiums mal in einer WG über einer Kneipe gewohnt, nur dass es in unserem Fall in der WG gesittet zuging und in der Kneipe eher discoähnliche Zustände herrschten.

    Wir haben uns damals auch ständig beim Vermieter beschwert, der rein gar nichts unternommen hat (wollte ja schön die Gewerbemiete kassieren). Die Polizei wurde ebenfalls regelmäßig alarmiert. Buendel hat recht, du musst alles genau dokumentieren. Wenn es gar nicht geht und ihr die Polizei ruft, dann kann der Vorfall ebenfalls dadurch belegt werden.

    In unserem Fall hat letztlich nur eine Beschwerde der gesamten Nachbarschaft beim Ordnungsamt etwas gebracht, aber das fällt bei euch ja weg.

    Habt ihr denn mal sachlich mit den Kids geredet?
    Sieg der Liebe!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Beautybuendel Beitrag anzeigen
    Aufgrund eines anderen Threads hier vor kurzem, bekommst Du sicher den Hinweis, dass der Hausbesitzer doch nichts dazu kann, wenn andere Lärm machen - ich befürchte, Janne wird sich dbzgl. hier nicht mehr melden.
    Das ist doch Quatsch, das ist doch überhaupt nicht zu vergleichen.

    Der Vermieter kann und muss hier sehr wohl etwas unternehmen, nämlich abmahnen und notfalls kündigen.

    Schriftliche Dokumentation der Störungen und Zeiten, diese mit der schriftlichen Aufforderung an den Vermieter, die Lärmbelästigung kurzfristig, spätestens bis .... (einsetzen) zu unterbinden, dabei ankündigen, dass die Miete widrigenfalls gemindert und notfalls das eigene Mietverhältnis gekündigt wird, der Vermieter dann aber gehalten ist, den Schaden, sprich die Umzugskosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Umzug zu übernehmen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Beautybuendel Beitrag anzeigen
    Aufgrund eines anderen Threads hier vor kurzem, bekommst Du sicher den Hinweis, dass der Hausbesitzer doch nichts dazu kann, wenn andere Lärm machen
    Warum das denn? Findest du die Situationen wirklich vergleichbar?

    Ich denke sehr wohl, dass der Vermieter hier eingreifen kann und sollte.
    The clock is running. Make the most of today. Time waits for no man. Yesterday is history. Tomorrow is a mystery. Today is a gift. That's why it is called the present.

  6. #6
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    Ich habe überspitzt...

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


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  7. #7
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    Ja, alles schriftlich festlegen. Den Vermieter natürlich erst darüber informieren und das Geld nicht einfach nicht zahlen! Sondern separat auf einem Sperrkonto deponieren.
    Viel Glück! So was ist ja nervig. Das Problem wird dann aber sein, falls der Vermieter mit euch einig ist, dass sich wirklich was ändert oder dass die Leute auch ausziehen. Das kann lange dauern!
    “You must be shapeless, formless, like water. When you pour water in a cup, it becomes the cup. When you pour water in a bottle, it becomes the bottle. When you pour water in a teapot, it becomes the teapot. Water can drip and it can crash. Become like water my friend.” Bruce Lee

  8. #8
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    Zitat Zitat von Beautybuendel Beitrag anzeigen
    Ich habe überspitzt...
    Bombenlegerin, Du.

  9. #9
    Avatar von sunny69
    sunny69 ist offline Preiswert-und Duft-Junkie
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen

    Der Vermieter kann und muss hier sehr wohl etwas unternehmen, nämlich abmahnen und notfalls kündigen.
    Das haben auch 3 Mietparteien gedacht und sich zusammen wegen 1 Mietpartei (mit Datum + Uhrzeit gelistet) an den Vermieter gewandt.

    Antwort: Der Vermieter hat eine Stellungnahme von der 1 Mietpartei verlangt - und dann mitgeteilt, dass es sich für ihn als Vermieter um "Nachbarschaftsstreitigkeiten" handelt, in die er sich nicht einmischen kann und darf. Gleichzeitig hat der Vermieter empfohlen, dass sich doch jeder der 3 Mietparteien einen Anwalt nehmen soll, um damit gegen die 1 Mietpartei vorzugehen...

    Ihr seht - der Vermieter kann / muss überhaupt gar nix - es kommt wieder mal nur darauf an, wie geschickt er (bzw. seine Anwälte für ihn) das formulieren - und schon isser aus dem Schneider!

    LG von Andrea
    Geändert von sunny69 (22.11.10 um 17:39:00 Uhr)
    In die Arme schließen kannst Du alles, was Du liebst -

    wonach Du Dich sehnst, kannst Du nur mit dem Flügel streifen...




  10. #10
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    Zitat Zitat von sunny69 Beitrag anzeigen
    Ihr seht - der Vermieter kann / muss überhaupt gar nix - es kommt wieder mal nur darauf an, wie geschickt er (bzw. seine Anwälte für ihn) das formulieren - und schon isser aus dem Schneider!
    Ist er nicht, das ist er nur, wenn die Mieter sich das von ihrem Vermieter gefallen lassen. Wenn 3 Mieter empfindlich Miete mindern, muss es sich schon um einen wirtschaftlich hochinteressanten Mieter handeln, den er deckt. Bei der WG dürfte das nicht der Fall sein.

    Ist aber auch egal, denn der Vermieter DARF sich nicht raushalten. Er ist für die die Einhaltung der Hausruhe verantwortlich und schuldet jedem einzelnen Mieter die Möglichkeit zum störungsfreien Mietgebrauch. Er hat deshalb auf den Störer = die WG einzuwirken (abmahnen und evtl kündigen), dass dieser sich ruhig verhält. Manche Mietverträge sehen zwar vor, dass bei Störungen die Mieter sich untereinander einigen müssen. Das gilt aber nicht, eine solche Regelung ist unwirksam. Der Vermieter muss einschreiten.

    Aber wenn Du das sagst, ja, dann wird es wohl so sein, dass man nichts unternehmen kann.

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