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Thema: 1 Jahr auf Bewährung für das Leben eines Obdachlosen

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  1. #1
    Avatar von HopiStar
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    Standard 1 Jahr auf Bewährung für das Leben eines Obdachlosen

    Das macht mich wirklich traurig
    http://www.derwesten.de/staedte/moer...id4082810.html

    Also, beim nächsten Totschlag immer drauf achten, dass man nicht nachweisen kann, welche Schläge letztendlich tödlich waren

    "Nach dem Ausschöpfen aller Beweismittel habe die Kammer nicht sagen können, ob der Hauptangeklagte, ein gleichaltriger, wegen Körperverletzung Angeklagter oder auch die beiden „Mitläufer“ die tödlichen Schläge führten."
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  2. #2
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    Hopi, ich habe geweint, als ich von der Tat erfuhr und eben war ich absolut fassungslos über den Richterentscheid!

    Es ist so schrecklich!

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  3. #3
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    Schrecklich.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  4. #4
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    1 Jahr auf Bewährung für das Leben eines Menschen.

    Ohne Worte.

  5. #5
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    Ganz schlimm und so traurig, ich könnte schreien

    In dubio pro reo gilt aber bestimmt nicht für zB Julian Assange, merkwürdig...
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
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  6. #6
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    Natürlich ist das total unbefriedigend und war sicher für die Kammer auch nicht leicht. Nichtsdestotrotz halte ich es für ein hohes Gut in diesem Rechtsstaat, dass man nur verurteilt wird, wenn einem die Tat auch nachgewiesen wurde. Denn wie sollte man sonst entscheiden? Keine von euch weiß, wer die tödlichen Schläge ausgeführt hat, und für das, was ihnen nachgewiesen wurde, sind sie verurteilt worden.
    Assange hat damit gar nichts zu tun, denn er wurde nicht verurteilt, sondern aufgrund eines obskuren Haftbefehls der schwedischen Justiz festgesetzt, bis über die beantragte Auslieferung entschieden wird.

  7. #7
    Avatar von HopiStar
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    Ja, wie ich schon Eingangs sagte, wenn man jemanden totschlägt, ab jetzt immer mir Mehreren
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  8. #8
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    Zitat Zitat von HopiStar Beitrag anzeigen
    Ja, wie ich schon Eingangs sagte, wenn man jemanden totschlägt, ab jetzt immer mir Mehreren
    genau


    @janne, verstehen kann ich weder noch.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
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  9. #9
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    Nein, das stimmt natürlich nicht. Wenn man den Tätern nachweisen kann, dass sie als Mittäter gehandelt haben, dann werden ihnen die Tatbeiträge des jeweils anderen zugerechnet und beide wegen Mord (oder Totschlag) bestraft. Dafür gibt es bestimmte Kriteren, die im Einzelfall sehr kompliziert sein können. Warum hier keine Mittäterschaft angenommen wurde weiß ich nicht. Dafür kennen wir den Sachverhalt nicht genau genug. Aber eine gemeinschaftliche Körperverletzung (224 StGB) wird natürlich grundsätzlich höher bestraft als eine einfache (223 StGB).

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