Ich hab mal eine Einkommensteuererklärung bearbeitet, bei der beide sich ganz fürcherlich zerstritten hatten und die Frau dann auch partout alleine abgeben wollte. Das war für den Mann dann allerdings von großem Nachteil und führte dann dazu, dass die Anwälte des Mannes dezent darauf hinwiesen, dass die Frau der Zusammenveranlagung zustimmen muss, wenn er ihr den steuerlichen Nachteil erstattet. Ist allerdings schon ein paar Jahre her und daher weiß ich nicht, ob das noch gilt. Ich denke aber schon.